Gasabkommen mit Deutschland und Italien im Parlament auf Kurs
Die Schweiz, Deutschland und Italien einigen sich auf Notfall-Gaslieferungen.

Das vom Bundesrat mit Deutschland und Italien ausgehandelte Abkommen über Gaslieferungen in Notfällen ist im Parlament prinzipiell auf Kurs. Nachdem der Ständerat im Dezember im Grundsatz zustimmte, hat dies nun auch der Nationalrat getan.
Das trilaterale Solidaritätsabkommen soll gegenseitige Gaslieferungen in Notsituationen regeln. Etwa damit Spitäler und Haushalte auch in akuten Krisen stabil mit Gas versorgt werden können.
Die Schweiz verfügt über keine eigenen Gasspeicher. Sie ist von den Nachbarländern abhängig. Ohne Vertrag besteht nach Angaben des Bundesrats die Gefahr, dass die Nachbarländer im Fall einer Verknappung ihre Gaslieferungen an die Schweiz reduzieren könnten.
Bundesrat Rösti unterzeichnet Abkommen im März 2024
Bundesrat Albert Rösti unterzeichnete das Abkommen im März 2024 in Berlin. Es sieht vor, dass bei Gaslieferungen von Deutschland oder Italien in die Schweiz die Kosten letztlich durch die inländischen Empfänger getragen würden.
Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (Urek-N) nahm der Nationalrat am Mittwoch einen Passus ins Energiegesetz auf, der in Krisensituationen eine reibungslose Umsetzung gewährleisten soll.
Dem Rat lagen ein Bundesbeschluss über die Genehmigung des Gasabkommens und zwei Beschlüsse zu Verpflichtungskrediten vor. Die zwei letztgenannten sind bereinigt. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens geht unter anderem wegen der erwähnten Differenz zurück in den Ständerat. In den Gesamtabstimmungen wurden alle drei Erlasse sehr deutlich angenommen.