Gerichtskommission hebt Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber auf
Knall in Bern: Die Gerichtskommission stimmt zu, dass Bundesanwalt Lauber vorzeitig per Ende August gehen darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesanwalt Michael Lauber darf vorzeitig Ende August gehen.
- Dies hat die Gerichtskommission entschieden.
Die Gerichtskommission hat zugestimmt, dass Bundesanwalt Michael Lauber vorzeitig per 31. August 2020 aus dem Amt ausscheidet. Die Verkürzung der Kündigungsfrist um fünf Monate hatte Michael Lauber selbst angeboten. Die noch bestehenden Ferienguthaben würden entsprechend den personalrechtlichen Bestimmungen ausbezahlt.
Laubers Darstellung der Ferientage sei mit Experten erörtert worden, sagte Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) vor Bundeshausmedien. Diese seien zum Schluss gekommen, dass die Ferienguthaben gerechtfertigt seien. Lauber habe ab Anfang September keine Ansprüche mehr auf einen Lohn. Zur exakten Zahl an Ferientagen äusserte sich Caroni nicht.
Mit diesem Schritt werden auch das laufende Amtsenthebungsverfahren gegenstandslos. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Kommission hatte am 20. Mai gegen den Bundesanwalt ein Amtsenthebungsverfahren eröffnet.
Nachfolge soll in Wintersession geklärt werden
Nach Laubers Abgang übernehme seine beiden Stellvertreter die Amtsgeschäfte. Die Gerichtskommission will der Bundesversammlung ihren Wahlvorschlag für die Nachfolge für die kommende Wintersession unterbreiten. Ein entsprechendes Verfahren sei am Mittwoch lanciert worden, sagte Caroni.
Laubers Immunität soll aufgehoben werden
Lauber war 2011 als erster Bundesanwalt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Nach monatelanger Kritik an seiner Amtsführung und mutmasslichen Ungereimtheiten bei den Ermittlungen gegen den Weltfussballverband (Fifa) bot er im Juli seinen Rücktritt an. Wenig später reichte er die Kündigung ein.
Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität Laubers, das ihn vor Strafverfolgung schützt, aufheben. Grund ist ein Anfang August eröffnetes Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller. Dieser ermittelt unter anderem wegen mehrere Treffen zwischen Lauber und Infantino. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.