Zwei neue Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen stehen vor der Genehmigung durch den Bundesrat. Zuerst muss aber das Kostenneutralitätskonzept vereint werden.
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Eine ältere Person liegt in einem Spitalbett. (Symbolbild) - Keystone

Im Gesundheitswesen haben die Akteure im Dezember 2023 beim Bundesrat zwei Gesuche für neue Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen eingereicht. Beide Gesuche verfügten über ein separates Kostenneutralitätskonzept. Diese müssen nun vereint werden.

Die Kostenneutralität ist ein zentrales gesetzliches Kriterium, das ein neuer Tarif erfüllen muss, bevor er vom Bundesrat genehmigt werden kann, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Sie soll gewährleisten, dass der Übergang von einer alten zu einer revidierten oder neuen Tarifstruktur nicht zu Mehrkosten führen, die direkt auf den Wechsel zurückzuführen sind.

Für die Zusammenführung der zwei Gesuche ist die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) zuständig. Diese wird vom Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg präsidiert.

Koordination zwischen den neuen Tarifen

Die OAAT müsse die Grundlagen erarbeiten, um die Koordination zwischen den Tarifen sicherzustellen, sagte Schnegg an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.

Im vergangenen Dezember reichte der Ärzteverband FMH und der Krankenversichererverband Curafutura ein Genehmigungsgesuch für die Einzelleistungstarifstruktur Tardoc ein, während der Spitalverband H+ und der Krankenversichererverband Santésuisse ein Genehmigungsgesuch für eine Tarifstruktur mit ambulanten Patientenpauschalen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitete.

Nun gibt der Bundesrat den Tarifpartnern bis zum 1. November 2024 Zeit, um ein gemeinsames, übergreifendes Konzept zur Kostenneutralität einzureichen. Der Zeitplan sei sportlich, aber bereits am Donnerstag würde eine erste Verwaltungsratssitzung stattfinden, sagte Schnegg.

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