Heiratsstrafe bleibt vorerst bestehen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat am Montag eine Individualbesteuerung abgelehnt.
- Somit sollen Schweizer Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden.
- Zur Heiratsstrafe kommt es im Steuerrecht, weil die Einkommen der Ehepaare zusammen veranlagt werden.
Die Reform der Heiratsstrafe ist seit bald 35 Jahren ein nationales
Thema. Denn seit das Bundesgericht festgestellt hat, dass Schweizer Ehepaare bei der Bundessteuer benachteiligt sind, suchen Politiker auf Hochtouren nach einer vertretbaren Lösung – so auch am gestrigen Montag.
In einem gemeinsamen Gespräch hat der Ständerat mehrere Standesinitiativen und eine Motion
abgelehnt, welche eine Individualbesteuerung fordern. Dies hat zur Folge, dass Ehepaare wie
bis anhin gemeinsam besteuert werden. Generell will der Ständerat zur Abschaffung der
sogenannten Heiratsstrafe keinen weiteren Auftrag an den Bundesrat richten.
Finanzminister Ueli Maurer schlägt aber einen Kompromiss
vor: Jedes Ehepaar soll so besteuert werden, dass es für beide Eheleute
zusammen günstiger wird. Ein Modell, dass funktionieren könnte. Ob das
Parlament den Bundesratsvorschlag aber einfach so durchwinken wird, wird die Zukunft zeigen.
Das Gespenst Heiratsstrafe
Eine am Dienstag veröffentlichte Hochrechnung der «NZZ» zeigt, dass die Heiratsstrafe im Prinzip ein Phantom ist – zumindest, wenn
man einen Blick auf die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wirft. So sind zwar unter den rund 1,1 Millionen
Erwerbs-Ehepaaren in der Schweiz bei der direkten Bundessteuer etwa 7 Prozent
gegenüber Konkubinatspaaren deutlich benachteiligt. Dem gegenüber sind aber ganze 33 Prozent bevorteilt, und bei 60 Prozent zeigt sich kaum ein Unterschied. Per saldo
gibt es also sogar einen Heiratsbonus.