Heiratsstrafe für Konkubinatspaare mit Kindern
Das Wichtigste in Kürze
- Konkubinatspaare mit Kindern sollen in Zukunft mehr bezahlen.
- Prinzipiell will der Bundesrat die steuerliche Benachteiligung mancher Ehepaare aber abschaffen.
Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 ist eine Volksinitiative der CVP knapp gescheitert. Nun nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf zur Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe. Er setzt dabei auf jene Lösung, die er bereits 2012 vorgeschlagen hatte. Die neue Paarbesteuerung würde zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer führen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament schreibt.
Der tiefere Betrag gilt
Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und viele Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Bundesrat schlägt nun eine Tarifkorrektur vor.
Abzug für Einverdienerehepaare
Die alternative Steuerberechnung vergrössert die Belastungsunterschiede zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren. Deshalb will der Bundesrat für Einverdienerehepaare neu einen Abzug in der Höhe von 8100 Franken einführen. Damit würden Einverdienerehepaare künftig weniger Steuern zahlen als nach geltendem Recht, wie es in der Botschaft heisst.
Unverheiratete mit Kindern
Steigen würde die Steuerbelastung für Konkubinatspaare mit Kindern. Deren übermässige Entlastung sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll für unverheiratete Personen mit Kindern künftig bei der direkten Bundessteuer stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen.
In einem ersten Schritt berechnet die Behörde die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. In einem zweiten Schritt berechnet sie diese in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Das Ehepaar schuldet den tieferen der beiden Beträge.
Der heutige Zweitverdienerabzug soll beibehalten werden. Selbst bei einem nur geringen Zweitverdienst soll dieser mindestens gleich hoch sein wie der Einverdienerabzug.
Konkubinats- statt Heiratsstrafe
Der Bundesrat hält eine «Konkubinatsstrafe» für gerechtfertigt. Es sei schwierig zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Beziehung derart gefestigt sei, dass es sich rechtfertigen würde, sie im Steuerrecht der Ehe gleichzustellen, argumentiert er.