Israel-Siedlungen für Schweiz völkerrechtswidrig
Die USA sehen der Siedlungsbau in Israel nicht als Verstoss gegen das Völkerrecht. Das EDA hält fest: Die Schweiz bleibe bei ihrer Sicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Schweiz bleibt der israelische Siedlungsbau völkerrechtswidrig.
- Dies erklärt das EDA heute in einer Mitteilung.
Die USA vollziehen eine weitere Kehrtwende in der Nahostpolitik. Der israelische Siedlungsbau wird «nicht per se» als Verstoss gegen das Völkerrecht gesehen. Am Montagabend verkündete der US-Aussenminister die Kehrtwende der USA.
Nun nimmt das Schweizer Aussendepartement Stellung. Gemäss EDA hält man an der bisherigen Haltung zu israelischen Siedlungen fest: «Sie sind völkerrechtlich rechtswidrig, insbesondere im Rahmen der vierten Genfer Konvention.» Dies Schreibt das EDA in einer Mitteilung.
Die Siedlungen seien ein grosses Hindernis für den Frieden und die Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung.
«Die Schweiz fordert die israelischen Behörden regelmässig auf, ihre Siedlungstätigkeiten im Einklang mit ihren Verpflichtungen als Besatzungsmacht einzustellen», heisst es weiter.
Man setze sich zudem für die Zwei-Staaten-Lösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 ein. Diese Lösung sei die einzige, die zu einem gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israel und Palästinensern führen könne.