Die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» wird umgesetzt.
Tabakwerbung
Die Kommission heisst die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes gut. Es geht um die Umsetzung einer Initiative zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Anfang 2022 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» soll umgesetzt werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat am Freitag mit 17 zu acht Stimmen einer entsprechenden Revision des Tabakproduktegesetzes zugestimmt. Und dabei neue Vorschläge unterbreitet.

Vor zwei Jahren nahm das Volk die Initiative mit 56,6 Prozent Ja-Stimmen an. Sie verlangte, dass «jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird». Nachdem der Nationalrat die Vorlage ein erstes Mal abgelehnt hatte, beriet der Ständerat in der Herbstsession erneut über den Text.

Kompromissvorschläge bei Werbebeschränkungen

Die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) schlägt nun vor, sich mehreren Beschlüssen des Ständerats anzuschliessen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen zur Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten sowie beim Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben.

In anderen Punkten hat die Kommission neue Kompromissvorschläge ausgearbeitet, die vom Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates abweichen oder diese präzisieren. In Bezug auf die Werbung in Printmedien schlägt die Kommission vor, diese im Innenteil von Zeitungen zuzulassen, die mehrheitlich im Abonnement verkauft werden und deren Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht.

Zigarrenwerbung: Nur bei Degustationen erlaubt

Beim Thema Werbebeschränkungen schlägt sie vor, den Verkauf durch mobile Verkäufer an öffentlich zugänglichen Orten, die von Minderjährigen frequentiert werden können, zuzulassen. Dies aber nur, wenn sichergestellt wird, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich sein kann, hiess es in der Mitteilung.

Schliesslich schlägt die Kommission auch vor, klarzustellen, dass die Werbung für Zigarren und Zigarillos durch Degustationen und Kundenaktionen nur dann zulässig ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Das Geschäft ist damit bereit für die Wintersession.

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