Kommission rügt mangelnde Aufsicht des Bundes über Impfplattform

Keystone-SDA
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Bern,

Bei der mittlerweile eingestellten Impfplattform «meineimpfungen.ch» hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine Aufsichtsfunktion zu wenig wahrgenommen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem Bericht.

Meineimpfungen
Der elektronische Impfausweis der Stiftung Meineimpfungen ist ein Misserfolg: Das traditionelles Impfbüchlein bleibt in der Schweiz vorerst massgebend. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachdem das Onlinemagazin «Republik» schwere technische Mängel enthüllt hatte, wurde die Plattform im Mai 2021 eingestellt.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) bestätigte die Mängel. Die Stiftung wurde vom Bund während mehreren Jahren finanziell unterstützt, und Bundesangestellte nahmen zeitweise im Stiftungsrat Einsitz.

Die GPK-N führte zwischen Frühling 2021 und Herbst 2022 selbst Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern des Innendepartements EDI und des BAG sowie von ehemaligen Mitarbeitenden des Amtes durch und nahm Kenntnis von verschiedenen relevanten Dokumenten. Das ist dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen zu entnehmen.

Die Aufsichtskommission kam zum Schluss, dass die Hauptverantwortung für die Geschäftsführung der Stiftung und für die erwähnten Geschehnisse beim Stiftungsrat liege. Jedoch sei die Aufsicht des BAG über die Stiftung «zu zurückhaltend» gewesen. Die festgestellten Mängel seien vom Amt «nicht in genügendem Ausmass kritisch hinterfragt» worden.

Ebenfalls kritisch beurteilt die GPK-N den Einsitz im Stiftungsrat von zwei ehemaligen Mitarbeitenden des BAG vom Mai 2018 bis im Januar 2020 und vom Januar 2021 bis im April 2021. Diese Konstellation habe zu Interessenskonflikten, in einigen Fällen zur Nichteinhaltung von Ausstandsregeln und schlussendlich zur Schwächung der Aufsichtstätigkeit des BAG geführt.

Die Kommission folgerte, dass klare und kohärente Regeln auf Bundesebene für den Einsitz von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes in privatrechtlichen Stiftungen notwendig seien. Sie hat den Bundesrat gemäss Bericht Ende Januar 2023 aufgefordert zu klären, ob ein zusätzlicher Gesetzgebungsbedarf in diesem Bereich besteht.

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