Kommission will «Maulkorb»-Artikel im Bankengesetz beibehalten

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Bern,

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) glaubt, dass die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen genügend geschützt werde.

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Der Hauptsitz der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission sieht beim «Maulkorb»-Artikel keinen Handlungsbedarf.
  • Linke Parteien hatten diesen Artikel im Bankengesetz scharf kritisiert.

Nach den Enthüllungen von «Suisse Secrets» bei der Grossbank Credit Suisse sieht die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen werde genügend geschützt, lautet der Tenor.

Zu diesem Schluss kam die Kommission nach Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Bankiervereinigung und Experten für Wirtschaftskriminalistik und Medienrecht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Mehrheit argumentiert demnach, dass sich die Schweizer Banken über die vergangenen Jahre in Bezug auf die Prävention von Geldwäscherei und anderen wirtschaftskriminellen Aktivitäten stark weiterentwickelt hätten und den internationalen Standards entsprächen.

Angst vor öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen

Mit einer Anpassung des Bankengesetzes bestehe das Risiko, dass öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen Vorschub geleistet würde, hiess es weiter. In der Praxis seien bis anhin noch nie Medienschaffende aufgrund einer Verletzung von Artikel 47 des Bankengesetzes gerichtlich verurteilt worden.

Linke Parteien und auch die Uno-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit hatten in den vergangenen Monaten den «Maulkorb»-Artikel im Bankengesetz scharf kritisiert. Wegen dieses Artikels konnten etwa die Tamedia-Zeitungen nicht im internationalen Recherchenetzwerk mitarbeiten, das die «Suisse Secrets» aufdeckte.

Schweizer Journalistinnen und Journalisten müssen nämlich Sanktionen befürchten, wenn sie über Enthüllungen aufgrund gestohlener oder geleakter Daten berichten. Das Strafmass für Zuwiderhandlungen beläuft sich auf bis zu drei Jahre Haft.

Recherchen der «Süddeutschen Zeitung» (SZ) und weiterer Medien hatten Daten aus der Credit Suisse enthüllt, die den Zeitungen nach eigenen Angaben von einer anonymen Quelle zugespielt wurden. In einer Stellungnahme wies die Credit Suisse die Vorwürfe und Unterstellungen über «angebliche Geschäftspraktiken der Bank entschieden zurück».

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