Kulturerbe-Kommission kann teilweise einseitig angerufen werden
Nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe wird in Teilen ausschliesslich von einer bestimmten Partei in Anspruch genommen werden können.

Die geplante nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe wird teilweise nur von einer Partei angerufen werden können. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag einem Vorschlag einer Ständeratskommission angeschlossen.
Er sieht vor, dass es für eine Anrufung dieser neuen nationalen Kommission im Zusammenhang mit kolonial belasteten oder Gütern aus dem Kontext des Nationalsozialismus prinzipiell die Zustimmung aller Parteien braucht. Bei letzteren reicht aber eine einseitige Anrufung.
Nur so könne die Kommission ihren Auftrag angemessen erfüllen, argumentierte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerats. National- und Ständerat machen nun also einen Unterschied zwischen Gütern aus kolonialem und solchen aus nationalsozialistischem Kontext.
Differenz zwischen den Räten
Noch gibt es allerdings eine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat: Ersterer will die einseitige Anrufung der nationalen Kulturgüterkommission bei Objekten in mit öffentlichen Geldern unterstützten Museen oder Sammlungen ermöglichen. Der Nationalrat will auch privat aufbewahrte Kulturgüter aus nationalsozialistischem Kontext einbeziehen.
Die Änderung des Kulturgütergesetzes geht deshalb zurück in den Ständerat. Eine Minderheit im Nationalrat wollte dem Ständerat folgen. Eine andere Minderheit wollte, dass die Kommission bei allen historisch belasteten Kulturgütern auf Gesuch einer einzigen Partei tätig wird – so wie der Bundesrat und in einer früheren Phase der Nationalrat.
Kompromissvorschlag angenommen
Eine klare Mehrheit des Nationalrats stimmte schliesslich für den «Kompromissvorschlag» der WBK-S, wie diese ihren Antrag bezeichnete. Die Sprecherin der Schwesterkommission des Nationalrats, Regina Durrer (Mitte/NW), sagte, kein anderes Land kenne Kulturgüterkommissionen für kolonial belastete Kulturgüter, welche einseitig anrufbar seien.
Die Kommission wird die Aufgabe haben, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe zu beraten. Auf Gesuch hin soll sie «nicht bindende Empfehlungen» abgeben können.
Als «historisch belastet» gelten Kulturgüter laut der neuen Gesetzesbestimmung, wenn sie «aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen».