Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch kann nur eine weibliche Person Opfer einer Vergewaltigung werden. Der Europarat sieht das anders – nun fordert die SP eine Korrektur des Schweizerischen Gesetzes.
SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will dafür sorgen, dass auch Männer juristisch gegen sexuelle Gewalt vorgehen können.
SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will dafür sorgen, dass auch Männer juristisch gegen sexuelle Gewalt vorgehen können. - Keystone

Sexuelle Belästigung und Missbrauch sind aus der verschwiegenen Ecke mitten ins Rampenlicht gerückt. Unter dem Hashtag #MeToo haben Millionen Frauen von Gewalt und Belästigung berichtet, die sie in ihrem Alltag erlebt haben. Doch was ist mit den männlichen Opfern sexueller Gewalt? Laut Gesetz gibt es sie in der Schweiz nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch können Männer juristisch gesehen nicht vergewaltigt werden.
  • SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will das nun ändern.
  • SP-Nationalrat Mathias Reynard fordert zudem Beweislasterleichterung bei sexueller Gewalt am Arbeitsplatz und bessere Aufklärung darüber.
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Nur Frauen können Opfer einer Vergewaltigung sein

Die Gesetzeslücke lässt leer schlucken: Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch können Männer nicht Opfer einer Vergewaltigung werden. Zumindest aus juristischer Sicht kann nur eine weibliche Person vergewaltigt werden. SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will diese Lücke mit einer Motion schliessen: «Die Schweiz hat die Konvention des Europarats unterschrieben, die Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht definiert. Hier muss die Schweiz nachziehen, um gerade homosexuelle Männer, die Opfer sexueller Gewalt wurden, besser zu schützen.»

SP-Nationalrat Mathias Reynard kämpft für Gleichberechtigung.
SP-Nationalrat Mathias Reynard kämpft für Gleichberechtigung. - Keystone

Beweislasterleichterung bei sexueller Gewalt

Mit zwei weiteren Vorstössen will auch Rielle's Kollege, SP-Nationalrat Mathias Reynard, politische Konsequenzen aus der Debatte ziehen. Mit einer Parlamentarischen Initiative soll der Artikel 6 des Gleichstellungsgesetzes angepasst werden. Aktuell sieht dieser eine Beweislasterleichterung vor, wenn Betroffene beispielsweise bei Lohnungleichheiten oder Entlassungen eine Diskriminierung glaubhaft aufzeigen können. Der Artikel soll um den Punkt «sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz» erweitert werden.

In einem zweiten Vorstoss fordert der Walliser Nationalrat, dass an Schulen und Arbeitsplätzen besser und öfter über sexuelle Gewalt aufgeklärt wird. Es sei wichtig, dass «allen klar ist, dass sexuelle Belästigung kein Bagatelldelikt ist und dass man dagegen vorgehen kann und soll.»

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