Männer können nicht Opfer einer Vergewaltigung sein
Sexuelle Belästigung und Missbrauch sind aus der verschwiegenen
Ecke mitten ins Rampenlicht gerückt. Unter dem Hashtag #MeToo haben Millionen Frauen von
Gewalt und Belästigung berichtet, die sie in ihrem Alltag erlebt haben. Doch was ist mit den männlichen Opfern sexueller Gewalt? Laut Gesetz gibt es sie in der Schweiz nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch können Männer juristisch gesehen nicht vergewaltigt werden.
- SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will das nun ändern.
- SP-Nationalrat Mathias Reynard fordert zudem Beweislasterleichterung bei sexueller Gewalt am Arbeitsplatz und bessere Aufklärung darüber.
Nur Frauen können Opfer einer Vergewaltigung sein
Die Gesetzeslücke
lässt leer schlucken: Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch können Männer nicht
Opfer einer Vergewaltigung werden. Zumindest aus juristischer Sicht kann nur
eine weibliche Person vergewaltigt werden. SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann
Rielle will diese Lücke mit einer Motion schliessen: «Die Schweiz hat die
Konvention des Europarats unterschrieben, die Vergewaltigung unabhängig vom
Geschlecht definiert. Hier muss die Schweiz nachziehen, um gerade homosexuelle
Männer, die Opfer sexueller Gewalt wurden, besser zu schützen.»
Beweislasterleichterung bei sexueller Gewalt
Mit zwei weiteren Vorstössen will auch Rielle's Kollege, SP-Nationalrat Mathias Reynard, politische Konsequenzen aus der Debatte ziehen. Mit einer Parlamentarischen Initiative soll der Artikel 6 des Gleichstellungsgesetzes angepasst werden. Aktuell sieht dieser eine
Beweislasterleichterung vor, wenn Betroffene beispielsweise bei Lohnungleichheiten oder Entlassungen eine Diskriminierung
glaubhaft aufzeigen können. Der Artikel soll um den Punkt
«sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz» erweitert werden.
In einem zweiten Vorstoss fordert der Walliser Nationalrat,
dass an Schulen und Arbeitsplätzen besser und öfter über sexuelle Gewalt
aufgeklärt wird. Es sei wichtig, dass «allen klar ist, dass sexuelle
Belästigung kein Bagatelldelikt ist und dass man dagegen vorgehen kann und
soll.»