Nationales Krebsregister soll erst Anfang 2020 in Kraft treten
Das Wichtigste in Kürze
- Das nationale Krebsregister wird erst ein Jahr später eingeführt als geplant: Anfang 2020.
- Die Kantone sollen mehr Zeit erhalten, sich auf das System einzustellen.
- Das Register bringe jedoch weniger, als es koste, meinen die Kantone.
Das nationale Krebsregister tritt erst Anfang 2020 in Kraft. Dies ist ein Jahr später als geplant. Der Bundesrat will den Kantonen damit ermöglichen, sich besser auf das neue System der Krebsregistrierung vorzubereiten.
Im Parlament war das Vorhaben grösstenteils unbestritten: Krebserkrankungen sollen in Zukunft schweizweit einheitlich erfasst werden. Das Potenzial eines nationalen Registers sei gross, befand die Mehrheit. Auch bei Krankenkassenverbänden, Patientenschützern und dem Ärzteverband FMH stiessen die Pläne auf Wohlwollen.
Kritik an Kosten-Nutzen-Verhältnis
Widerstand kam aber aus verschiedenen Kantonen. Einzelne warnten vor «teuren Datenfriedhöfen». Die Regierung schiesse über das eigentliche Ziel hinaus, lautete der Tenor in der Vernehmlassung.
Bedenken gibt es auch hinsichtlich der höheren Kosten, die den Kantonen aus den Zusatzaufgaben erwachsen könnten. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) schätzt den finanziellen Mehraufwand für die Registrierung auf knapp 20 Prozent. Gegenüber dem erwarteten Nutzen seien die Kosten zu hoch.
Kantone sollen bezahlen
Mit dem Register sollen Krebserkrankungen einheitlich registriert werden. Die Registrierung von Krebserkrankungen baut auf dem bestehenden, dezentralen System auf. Die Fälle werden in den kantonalen Krebsregistern und im Kinderkrebsregister erfasst.
Auf nationaler Ebene werden die Daten anschliessend durch die nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und aufbereitet. In einem jährlichen Krebsmonitoring und in vertiefenden Berichten werden diese dann ausgewertet. Die Register werden weiterhin von den Kantonen finanziert.