Nationalrat will Deklarationspflicht für Schlachtmethode
Der Nationalrat ist für eine Deklaration der Schlachtmethode bei Fleisch. Er hat einer entsprechenden Motion mit 122 zu 65 Stimmen zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will künftig die Schlachtmethode bei Fleisch deklarieren.
- Der Bundesrat lehnt die Motion ab.
Der Nationalrat will, dass künftig bei Fleisch die Schlachtmethode angegeben werden muss. Der Nationalrat nahm eine entsprechende Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit 122 zu 65 Stimmen bei drei Enthaltungen an.
Die Kommission befasst sich seit Jahren mit dem Thema. Vergangenes Jahr hatte sie eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die eine Deklarationspflicht für Halal- und Koscherfleisch verlangt.
Heute gilt eine Deklarationspflicht nur für die erste Verkaufsstufe. Konsumentinnen und Konsumenten wissen oft nicht, dass sie Fleisch von rituell geschlachteten Tieren kaufen. In der Schweiz ist es verboten, Tiere ohne Betäubung zu töten. Halal- und Koscherfleisch wird daher importiert.
Umfassende Deklarationspflicht
Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren mehrheitlich negativ, weshalb die WBK auf die Gesetzesänderung verzichtet. Stattdessen will sie mit der Motion den Bundesrat beauftragen, eine umfassende Deklarationspflicht für die Schlachtmethode einzuführen.
Dies sei im Sinne sowohl der Konsumenten als auch der Schweizer Bauern als Produzenten, sagte Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE). Es können nicht sein, dass Schweizer Bauern nach strengen Auflagen produzieren müssten und dass Fleisch in die Schweiz importiert werde, deren Produktion weniger streng geregelt sei.
Gemäss Tierschutzgesetz ist eine Schlachtung ohne Betäubung in der Schweiz verboten. Aus diesem Grund mache es keinen Sinn, dass die Schlachtmethode noch zusätzlich deklariert werde, sagte Andreas Gafner (SVP/BE) namens einer starken Minderheit. Im Gegenteil könne dies bei Konsumenten die Frage aufwerfen, ob denn in der Schweiz auch Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Zudem verursache dies einen zusätzlichen Aufwand.
Kaum umsetzbar, findet der Bundesrat
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Bei ausländischen Produkten seien die Informationen zur Betäubung der Schlachttiere nur sehr schwer erhältlich, sagte Bundesrat Alain Berset. Zudem sei die Deklaration der Schlachtmethode bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln kaum umsetzbar, sagte Berset.
Er verwies auf einen Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, den der Bundesrat derzeit im Auftrag des Parlaments erarbeitet. Dieser werde voraussichtlich in rund drei Monaten vorliegen. Der Bericht werde für Lebensmittel tierischer Herkunft Kriterien zur Beurteilung enthalten, in welchen Fällen eine obligatorische Deklaration geeignet und realisierbar sei.
Die Motion geht an den Ständerat.