Parlament bereinigt die Vorlage für neuen Anlauf mit E-ID
Die neue Vorlage für die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises steht. Die letzten Differenzen wurden aufgeräumt.
Der Ständerat hat die letzten Differenzen in den Gesetzesbestimmungen zur staatlichen E-ID und dem Kredit für die Einführung ausgeräumt. Die E-ID soll 2026 eingeführt werden.
Den Grundsätzen zugestimmt hatten die Räte bereits zuvor, darunter dem Kredit im Umfang von insgesamt rund 100 Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen E-ID-Systeme. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Der erste Versuch – eine privatwirtschaftliche Lösung – war 2021 an der Urne abgelehnt worden. Sicherheitsbedenken gaben gemäss Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag. «Es sind die richtigen Lehren daraus gezogen worden», sagte Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) namens der zuständigen Kommission in der Ratsdebatte.
Im Parlament gab es vereinzelt kritische Stimmen. Ständerat Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor möglichen Datenabflüssen. «Die Sicherheitsbestimmungen sind nicht vertrauenswürdig genug.» Die geplanten Verfahren führten zur «massenhaften Speicherung von biometrischen Daten».
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein.
Die persönlichen Daten sollen nur auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert werden. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, sind vorgesehen. Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein – die heutigen Identitätskarten oder Pässe werden dadurch nicht ersetzt. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.
Der Bundesrat will, dass die für die E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.
Damit schaffe der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, hatte der Bundesrat bei der Vorstellung seiner Vorlage geschrieben.
Letzte Differenzen bereinigt
Wer eine E-ID möchte, wird eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen müssen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Fedpol muss danach die Authentizität der Angaben prüfen. Die erhaltenen biometrischen Daten darf es zweckgebunden speichern.
Letzte Differenzen bereinigte der Ständerat am Dienstag. Damit steht fest, dass unmittelbar nach der Einführung der E-ID diese in einer eigens konzipierten «Bundes-Wallet»-Anwendung aufbewahrt werden muss. Später sollen aber auch private Applikationen benutzbar sein, sofern diese genügend sicher und vom Bund anerkannt sind.
Das solle dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, sagte Matthias Michel (FDP/ZG). Eine Minderheit hätte die ursprüngliche Version des Ständerates behalten wollen, aus Gründen der Sicherheit, wie Pirmin Schwander (SVP/SZ) sagte. Diese Bedenken hätten in der Abstimmung zur E-ID zum Nein geführt.
Justizminister Beat Jans entgegnete, dass mit der nun übernommenen Formulierung des Nationalrates die Sicherheitsanforderungen nicht aufgeweicht würden. Wallets müssten gewährleisten, dass sie die Daten der E-ID nur für den vorgesehenen Zweck nutzen könnten.
Geeinigt haben sich die Räte auch darauf, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden soll, solange dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet werden.