Parlament will kein Verbot von Aluminiumsalzen in Kosmetikprodukten
Die geltenden Bestimmungen im Lebensmittelrecht zum gesundheitlichen Schutz der Konsumenten vor Aluminiumsalzen in Kosmetikprodukten genügen in den Augen des Parlaments. Beide Räte lehnen eine Genfer Standesinitiative ab, die ein Verbot von Aluminiumsalzen und deren Derivaten fordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat entschied sich am Montag mit 118 zu 65 Stimmen und drei Enthaltungen gegen die Initiative.
Angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse müsste nach Ansicht des Genfer Kantonsparlamentes ein solches Verbot in Kosmetikprodukten zumindest in Betracht gezogen werden.
Aluminiumsalze verengen die Poren und verringern so die Schweissbildung. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sei es höchste Zeit, dass die Bundesbehörden «rasch ein Verbot dieser toxischen Bomben» ins Auge fassten, so die Forderung aus Genf. Aluminiumsalze hätten eine potenziell krebserregende Wirkung.
Nach aktuellem Wissenstand gebe es keinen gesicherten Zusammenhang zwischen Aluminiumsalzen und der Häufigkeit von Brustkrebs, argumentierte nun auch Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Ausserdem sollten die Entwicklungen in der EU abgewartet werden vor dem Festlegen eigener Grenzwerte, sagte von Falkenstein. In der EU gebe es Bestrebungen, neue Höchstwerte für Aluminiumsalze in Deos zu definieren. Ohnehin seien alle Kosmetika-Produzenten verpflichtet, ein Sicherheitsdossier zu erstellen, argumentierte die Mehrheit.
Die Minderheit hätte die Initiative annehmen wollen. Valentine Python (Grüne/VD) argumentierte mit neuen Studienergebnissen, die auf ein erhöhtes Brustkrebsrisiko durch Aluminiumsalze hindeuteten. Es gelte, die Verantwortung gegenüber den Menschen im Land wahrzunehmen.
Der Ständerat hatte die Initiative bereits vor knapp einem Jahr abgelehnt. Mit dem Nein des Nationalrates ist der Vorstoss vom Tisch.