Peter Hegglin (CVP) über Parteikollege Beat Villiger
Noch immer ist unklar, ob der Zuger Regierungsrat Beat Villiger seine Wiederwahl annimmt. Der Bundesrats-Favorit Peter Hegglin steht hinter ihm.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Zuger Regierungsrat Beat Villiger (CVP) lässt noch immer auf seinen Entscheid warten.
- Sein Parteikollege und Bundesrats-Favorit Peter Hegglin steht hinter Villiger.
- «Nur» wegen einem unehelichen Kind sei Villiger als Regierungsrat nicht untragbar.
Der Fall um Regierungsrat Beat Villiger (CVP) wirft hohe Wellen. Der Zuger Sicherheitsdirektor steht im Kreuzfeuer der Kritik, da er einer Frau sein Auto mehrmals lieh, obwohl diese keinen Führerschein besass. Ebenfalls stand er wegen einer angeblichen Urkundenfälschung unter Verdacht. Mittlerweile wurde bekannt, dass es sich bei der Frau um seine Geliebte handelte, mit welcher er ein uneheliches Kind hat.
Während der Fall vor rund zwei Wochen publik wurde, schaffte Villiger die Wiederwahl zum Regierungsrat. Doch «aus Respekt vor den Stimmbürgern» überlegt er derzeit seinen Rücktritt. Ende letzter Woche teilte die CVP Kanton Zug mit, dass Villiger mehr Bedenkzeit brauche. In der Zwischenzeit verkündete sein Parteikollege Peter Hegglin seine Bundesrats-Kandidatur. Der Ständerat steht weiterhin hinter Beat Villiger.
Villiger weiterhin als Regierungsrat tragbar
Wie der Bundesrats-Favorit und ehemalige Regierungsratskollege erklärt, habe er stets sehr gut mit Beat Villiger zusammen gearbeitet. Hegglin sass jahrelang neben Villiger in der Zuger Regierung. «Ich hoffe, dass er den guten Weg findet und sich bald entscheidet». Dass der Skandal um Villiger seine Bundesrats-Kandidatur beeinflussen könnte, glaubt Peter Hegglin nicht. «Wir kommen zwar aus dem selben Kanton, aber wir haften nicht füreinander».
Der Ständerat ist überzeugt, dass sein Kollege weiterhin als Regierungsrat tragbar wäre. Wichtig sei, dass er nichts Verbotenes getan habe. «Ich glaube, ein uneheliches Kind ist nicht strafrechtlich relevant» und die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gegen Villiger ja eingestellt. Darum sehe er keinen Grund, dass Villiger sein Amt nicht ausüben könne.