Postauto-Skandal: Maulkorb für private Bus-Firmen
Die Post hat privaten Busunternehmen eine Geheimhaltungsvereinbarung geschickt. Politiker sprechen von «Erpressung». Die Post winkt ab.
Die Post will den Postauto-Skandal «schonungslos» aufklären, sagte Post-Präsident Urs Schwaller gestern vor den Medien. Nur harzt es offenbar bei der Transparenz. Laut dem «Blick» hat die Post privaten Busunternehmen einen Maulkorb verpasst.
50'000 Franken Konventionalstrafe
Und: Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht eine Konventionalstrafe von 50'000 Franken. «Die Konventionalstrafe ist zusätzlich zu einem allfälligen Schadenersatz geschuldet.»
Der Zeitung liegt eine «Geheimhaltungsvereinbarung» vor, die die Post Busunternehmen zustellte, welche unter dem Banner von Postauto Linien betreiben. Wer das Dokument nicht unterzeichnet, droht den Unternehmen die Einstellung der Zusammenarbeit.
Gegenüber dem «Blick» erklärt die Post, dass die Vereinbarung nicht im Zusammenhang mit dem Postauto-Skandal stehe. Es sei eine konzernweite Forderung «im Sinne einer erhöhten Sicherheit», die seit vergangenem Jahr konzernweit eingesetzt werde. Private Busunternehmen haben sie aber erst jetzt erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Postauto verschickte in den letzten Tagen privaten Busunternehmen eine «Geheimhaltungsvereinbarung»
- Wird das Dokument nicht unterzeichnet, droht den Unternehmen die Einstellung der Zusammenarbeit.
«Erpressung der Busunternehmen»
Bei Walter Wobman, Präsident des Postautoverbands, kommt das nicht gut an. «Das ist Erpressung der privaten Busunternehmen und eine klare Reaktion auf den Postauto-Bschiss», sagt der SVP-Nationalrat dem «Blick». Kritik auch von CVP-Nationalrat Thomas Egger. «Das ist ein Skandal! Was wir jetzt brauchen, ist tatsächliche Transparenz», sagt er der Zeitung.
Im Dokument steht, dass Busunternehmen «als vertraulich gekennzeichnete oder als solche erkennbare Informationen, die sich auf die Post beziehen», in Monatsfrist unterschrieben an die Postzentrale schicken sollen. Sonst droht die Einstellung der Zusammenarbeit. Und: nach Beendigung der Zusammenarbeit sollen die Bus-Unternehmen alle Unterlagen mit einem «Übergabeprotokoll herausgeben» oder «auf Anordnung der Post vernichten.»