Räte uneinig bei Geltungsbereich von neuen Regeln für Vermittler

Keystone-SDA
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Bern,

Das Parlament will Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern strengere Regeln auferlegen. Uneinig sind sich die Räte jedoch bei der Frage, ob diese Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen oder nur für jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind.

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Das Parlament in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Während Bundesrat und Ständerat wollen, dass die Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen, will der Nationalrat die strengeren Regeln auf externe Vermittlerinnen und Vermittler beschränken – also auf jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind oder für ein Vermittlungsunternehmen («Broker») arbeiten.

Der Nationalrat hielt am Montag an seiner Haltung fest. Das Geschäft geht daher nochmals zurück an den Ständerat.

Konkret geht es um die Frage, für wen eine neue Ausbildungspflicht und neue Provisionseinschränkungen gelten sollen. Daneben haben die Räte bereits in früheren Sessionen beschlossen, dass neu auch das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind) und eine Pflicht zum Protokollieren des Gesprächs festgelegt werden sollen.

Regeln zu diesen und weiteren Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann diese für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss das Parlament, dass der Bundesrat die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung anhören muss. Der Nationalrat folgte diesem Zusatz aus dem Ständerat am Montag stillschweigend.

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