Der Ständerat hat bei der Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzes klare Positionen bezogen, die von denen des Nationalrats abweichen.
Verwahrte Straftäter
Die Verwahrung von Wiederholungstätern sorgt für Diskussionen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Der Ständerat will keine systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen. Zudem lehnt er es ab, die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht von vier auf sechs Jahre zu erhöhen. Die kleine Kammer hat am Mittwoch bei der Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzes an zwei gewichtigen Differenzen zum Nationalrat festgehalten.

Hinsichtlich der Verwahrung von erwachsenen Wiederholungstätern folgte die kleine Kammer ohne Gegenantrag dem Antrag ihrer Kommission der Rechtsfragen.

Der Nationalrat hatte bei der Behandlung des Geschäfts im Februar die Voraussetzungen für Verwahrungen erweitert. Diese sollen nach dem Willen der grossen Kammer auch ausgesprochen werden für Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.

Verwahrung von Wiederholungstätern

Die Rechtskommission des Ständerats ging dagegen davon aus, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre. Auch würde sie dazu führen, dass therapierbare Straftäter keine medizinische Behandlung erhalten würden.

Dadurch würden Täter im Zweifelsfall noch gefährlicher, sagte Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR). Zudem sei der Vorschlag der zu behandelnden Vorlage inhaltlich fremd, bei der es um den Vollzug der Verwahrung gehe statt um die Kriterien dafür.

Auch Justizminister Beat Jans kritisierte den vom Nationalrat angenommenen Deliktkatalog als inkonsistent. So sei etwa Geiselnahme nicht darin enthalten.

Strafrahmen im Jugendstrafrecht

Was die Überprüfung von Verwahrungen angeht, räumte der Ständerat eine Differenz aus und schwenkte auf die Linie des Nationalrats ein. Künftig soll die bedingte Entlassung aus der Verwahrung nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen überprüft werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde mindestens dreimal in Folge abgelehnt worden ist.

Was die Strafrahmen im Jugendstrafrecht angeht, hatte die vorberatende Kommission entschieden, dass im Rahmen der vorliegenden Vorlage keine Anpassung geben solle. Vielmehr solle die Frage zu einem späteren Zeitpunkt zunächst mit Anhörungen der Kommission weiter vertieft werden.

Bereits beschlossene Punkte

Der Ständerat schloss sich dieser Haltung an. Caroni verwies darauf, dass ohnehin mehrere Vorstösse zur Frage hängig seien, ob Jugendstrafen in der Schweiz heute zu milde seien.

Der eigentliche Kernpunkt der Revision stand am Mittwoch nicht mehr zur Diskussion. Das Parlament hat nämlich bereits beschlossen, dass künftig auch Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, als ultima ratio verwahrt werden können sollen.

Zudem entschieden die Räte, dass Verwahrte im geschlossenen Vollzug in Zukunft nicht mehr unbegleitet in den Urlaub dürfen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

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