Religiöse Hochzeit ohne Ziviltrauung weiterhin verboten
Die Rechtskommission des Nationalrats hat entschieden: Es muss eine Ziviltrauung vor der religiösen Heirat durchgeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtskommission des Nationalrats lehnt die Initiative von Claudio Zanetti ab.
- Eine religiöse Heirat ohne zivile Trauung ist weiterhin verboten.
Vor einer religiösen Eheschliessung soll auch in Zukunft eine Ziviltrauung durchgeführt werden müssen. Das hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen.
Sie lehnte mit 20 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung eine Initiative von Claudio Zanetti (SVP/ZH) ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zanetti verlangt, dass eine religiöse Eheschliessung auch ohne der Ziviltrauung durchgeführt werden darf.
Die Rechtskommission will das Primat der Ziviltrauung aber beibehalten. Diese habe eine wichtige Schutzfunktion, weil in dem Verfahren Ehevoraussetzungen wie zum Beispiel die Volljährigkeit der Eheleute vor einer Trauung geprüft werden. Die Kommission befürchtet auch, dass es vermehrt zu Kinder- und Zwangsheiraten kommen könnte. Nun entscheidet der Nationalrat.