Rufe nach weiteren Lockerungen der Corona-Massnahmen werden laut
Der Druck auf den Bundesrat wächst. Heute Samstag sprachen sich mehrere Kantone für zusätzliche Lockerungen aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will am Mittwoch definitive Entscheide zu Lockerungen treffen.
- St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden sprechen sich für zusätzliche Lockerungen aus.
Mehrere Kantone sind für zusätzliche Lockerungen der Corona-Massnahmen. Sie reagierten damit auf die Öffnungsschritte, die der Bundesrat am Mittwoch bei ihnen in Vernehmlassung gegeben hatte. Definitive Entscheide will der Bundesrat am kommenden Mittwoch mitteilen.
Am Samstag sprachen sich die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden für zusätzlich Öffnungsschritte auf den 1. März hin aus. Zuvor hatten bereits der Gewerbeverband, Gastrosuisse und die SVP weitere Schritte gefordert.
St. Gallen schlug vor, dass auf den 1. März die Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben mit flankierenden Massnahmen geöffnet werden können. Im Innenbereich soll die maximale Personenzahl von fünf auf zehn erhöht werden. Im Freien müssten für kulturelle Veranstaltungen sowie für den Sport 15 Personen erlaubt sein.
Die Lockerungen müssten systematisch sowie nach objektiven Kriterien erfolgen und so gestaffelt sein, dass ein Zeitraum von drei Wochen zwischen einzelnen «Lockerungspaketen» liege, teilte die St. Galler Staatskanzlei mit.
Auch für Appenzell Ausserrhoden sollen die Aussenbereiche der Restaurants bereits ab 1. März wieder zugänglich sein. Eine vollständige Öffnung der Restaurants müsse auf den 1. April ins Auge gefasst werden.
Restaurants früher öffnen
Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus beantragten dem Bundesrat am Freitag ebenfalls, dem Gastgewerbe ab März wieder eine Bedienung von Gästen im Freien zu erlauben. Der Kanton Waadt plädierte dafür, dass Restaurants ab 15. März tagsüber wieder Gäste bewirten dürfen..
Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass der Bundesrat bei seinen in die Konsultation gegebenen Vorschlägen die Fortschritte bei der Impfkampagne nicht ausreichend berücksichtigte. Gegen Ende März dürfte praktisch die Gesamtheit der besonders gefährdeten Bevölkerung geimpft sein, schrieb die Waadtländer Regierung am Donnerstag in ihrer Antwort an den Bundesrat. Waadtländer Theater und Kinos sollen ab dem 15. März mit 50 Personen Vorstellungen geben können.
Unterstützung erhielten diese Kantone am Freitag auch von Nationalratskommissionen. So sollen Restaurants und Fitnesscenter aus Sicht der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) schon am 22. März wieder öffnen dürfen, ebenso wie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport.
Bundesrat stellt Lockerungen in Aussicht
Der Bundesrat will vorsichtig öffnen: Sein am Mittwoch präsentierter Plan sieht etwa vor, dass Restaurants frühestens am 1. April wieder den Aussenbereich öffnen dürfen - vorausgesetzt, dass sich die epidemiologische Lage bis Ende März nicht verschlechtert. Unter den selben Bedingungen soll dann auch das Trainieren in Fitnesscentern wieder möglich werden.
Die Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) forderte den Bundesrat per Schreiben auf, in seiner Ausstiegsstrategie Lockerungen im gesamten Kulturbereich - und nicht nur bei den Museen - in Erwägung zu ziehen.
Die SGK-N rief den Bundesrat zudem auf, den Kantonen zu ermöglichen, «eine massvolle Nutzung der Terrassen für den Take-Away-Betrieb zu erlauben», beispielsweise in den Skigebieten. Der Bund hatte eine solche Nutzung bisher als rechtswidrig beurteilt.
Die Kommissionsmehrheit erachtet es jedoch als angezeigt, dass die stark von der Krise betroffenen Branchen eine Perspektive erhalten, die über die aktuell geplanten Öffnungsschritte des Bundesrats hinausgeht.
Die Kantone Graubünden, Schwyz, Glarus, Uri sowie Ob- und Nidwalden haben die Covid-Verordnung bereits so ausgelegt, dass Pisten-Restaurants in den Skigebieten Sitzgelegenheiten auf ihren Sonnenterrassen aufstellen dürfen. In der Verordnung heisst es allerdings, beim Take-Away sei nur der Bezug von Speisen und Getränken erlaubt. Steh- oder Sitzgelegenheiten für das Konsumieren einzurichten, sei unzulässig.