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Schneckenzucht: Bundesrat will kleine Anlagen zulassen

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Bern,

Eine Motion fordert, dass Schneckenzucht in Zukunft als Landwirtschaft angesehen wird. Dadurch würden Schnecken dann als Nutztiere gelten.

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Die fertigen Produkte der Schneckenzucht von M. Mayer werden im Hofladen verkauft. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zukunft sollen Schnecken als Nutztiere gelten.
  • Dies fordert eine Motion, die viel Zuspruch aus dem Nationalrat erhält.
  • Der Bundesrat ist davon nicht überzeugt, will aber kleinere Zucht-Anlagen bewilligen.

Eine im Nationalrat breit abgestützte Motion fordert, dass die Zucht von Schnecken künftig zur Landwirtschaft zählt. Die Schnecken sollen als Nutztiere gelten. So weit möchte der Bundesrat nicht gehen. Er ist aber offen, kleinere Schneckenzucht-Anlagen zu bewilligen.

Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni. Dessen Motion wird von Ratskollegen aller Fraktionen unterstützt.

Gemäss Motionstext soll der Bundesrat beauftragt werden, die erforderlichen Vorschriften auszuarbeiten, damit die Schneckenzucht zur Landwirtschaft zählt. Dadurch würden die Schnecken als Nutztiere gelten. Die Zucht von Schnecken bilde einen neuen sauberen und ökologisch nachhaltigen Zweig in der Landwirtschaft. Dieser erlebe weltweit einen Aufschwung, begründet Storni sein Anliegen.

Schneckenzucht gehört nicht zur Landwirtschaft

Heute zählt die Schneckenproduktion nicht zur Landwirtschaft. Schnecken sind deshalb wie Insekten und Fische keine landwirtschaftlichen Nutztiere nach der Landwirtschaftsgesetzgebung. Das heisst auch, dass keine Grundlage für die Bewilligung kleiner Zäune auf freiem Feld besteht, um Schnecken halten zu können.

Der Bundesrat erklärt sich bereit, im Falle der Annahme der Motion im Nationalrat, eine Änderung des Vorstosses zu beantragen. Demnach sollen die notwendigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen vorgenommen werden. Dies, damit kleinere Anlagen, die für die Schneckenproduktion auf einem Landwirtschaftsbetrieb notwendig sind, bewilligt werden können.

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