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Schuldbetreibung: Parlament fordert eine Änderung des Bundesgesetzes

Keystone-SDA
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Bern,

In Zukunft sollen auch die Steuern von Schuldnerinnen oder Schuldnern in die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums einbezogen werden.

Schweizer Franken
Die zusätzliche Rente wird im Jahr der Einführung gemäss Prognosen rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden Franken kosten. (Symbolbild) - keystone

Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnerinnen oder Schuldnern sollen künftig auch die Steuern dieser Person berücksichtigt werden. Dafür hat sich nach dem Ständerat am Montag auch der Nationalrat ausgesprochen. Der Bundesrat hat damit vom Parlament den Auftrag erhalten, eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs auszuarbeiten.

Die Motion, welche Stände- und Nationalrat angenommen haben, stammt von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Beide Räte stimmten ihr oppositionslos zu. Das Problem besteht laut der RK-S darin, dass bei Berücksichtigung der laufenden Steuern während einer Pfändung nur neue Steuerschulden beim Schuldner entstehen. Das sei unbefriedigend.

Krankenkassenprämien bereits berücksichtigt

Krankenkassenprämien werden laut Parlamentsunterlagen bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berücksichtigt. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses. In einem 30-seitigen Bericht skizzierte die Landesregierung im vergangenen November bereits mögliche Lösungen für das Problem.

Er tat dies in Erfüllung eines vom Nationalrat gutgeheissenen Postulats von Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG) zu diesem Thema. Das so genannte betreibungsrechtliche Existenzminimum spielt laut Parlamentsunterlagen vor allem bei der Pfändung eine Rolle.

Übersteigendes Einkommen wird eingezogen

Bei Einkommens- respektive Lohnpfändungen wird der das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigende Teil des Einkommens der Schuldnerin oder des Schuldners vom Betreibungsamt eingezogen und an die Gläubiger verteilt. Wie zuvor schon der Ständerat gab auch der Nationalrat am Montag einer Standesinitiative des Kantons Genf zum gleichen Thema keine Folge.

Er hörte damit auf die beiden vorberatenden Kommissionen der zwei Räte. Sie fanden beide, die Motion sei der bessere Weg für eine Änderung der Situation als die Genfer Standesinitiative.

Kommentare

User #4685 (nicht angemeldet)

Und wann wird das in Kraft treten?

User #1079 (nicht angemeldet)

Eine faire Lösung, Super!!!

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