Souverän hat bereits vier Tierversuchsverbots-Initiativen verworfen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen kommt in der Schweiz immer wieder auf die politische Agenda. Letztmals scheiterte im Februar 2022 die damals bereits vierte Tierversuchsverbotsinitiative an der Urne. Es war bisher das wuchtigste Nein zu einer Initiative dieser Art.

Volketswil Urne Abstimmungen Zürich
Eine Zürcher Wahlurne. (Symbolbild) - keystone

Am 13. Februar 2022 sagte das Schweizer Stimmvolk mit gut 79 Prozent Nein zur Tierversuchsverbotsinitiative. Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» hatte ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Versuchen an Menschen gefordert.

In der Verfassung hätten Tierversuche als «Tierquälerei bis hin zum Verbrechen» bezeichnet und bestraft werden sollen. Hinter der Initiative standen St. Galler Bürger, unterstützt von rund 80 Organisationen und Unternehmen. Die selbe Gruppe will nun mit einem moderateren Volksbegehren einen neuen Anlauf wagen.

Der dritte Versuch im Jahr 1993 fokussierte nicht nur auf das Tierwohl, sondern auch auf die Kritik an der medizinischen Forschung: Die in Tierversuchen getesteten Medikamente seien nicht sicher für Menschen, lautete eines der Argumente.

Als abschreckendes Beispiel diente Contergan, das für Labor-Nagetiere unschädlich war, aber bei ungeborenen Kindern schwerste körperliche Beeinträchtigungen verursachte. Die Abstimmenden liessen sich nicht überzeugen: 72,2 Prozent sagten Nein.

Das bisher erfolgreichste Volksbegehren gegen Tierversuche war dasjenige von 1992, das kein Verbot, sondern eine Einschränkung forderte. Sie nannte sich Volksinitiative «zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (Weg vom Tierversuch!)». Das abgefederte Sprachkonzept ging beinahe auf: 56,4 Prozent der Stimmenden waren dagegen – so wenig wie sonst in keiner bisherigen Tierversuchsverbots-Abstimmung.

Mit über 70 Prozent Nein-Stimmen chancenlos war demgegenüber 1985 die Volksinitiative «Abschaffung der Vivisektion», eingereicht von der Aktionsgruppe «Helvetia Nostra» um den Umweltschützer Franz Weber. Im Vorfeld der Abstimmung waren ethische Grundsätze und Richtlinien für wissenschaftliche Tierversuche vorgelegt worden und der Bundesrat hatte Kredite für ein Forschungsprogramm über Alternativen zu Tierversuchen gesprochen.

Gleichentags wie die vierte nationale Initiative wurde im Kanton Basel-Stadt die kantonale «Primaten-Initiative» mit 74,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Die Initiative hatte verlangt, dass nichtmenschlichen Primaten wie ihre menschlichen Verwandten in der Basler Kantonsverfassung das Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit gewährt werden soll.

Im Kanton Genf scheiterte im November 2019 ein Volksbegehren, das den Tierschutzorganisationen mehr Mitsprache bei der Bewilligung von Tierversuchen einräumen wollte.

1991 genehmigte das Zürcher Stimmvolk einen Gegenvorschlag zu einer von den Tierschutzorganisationen zurückgezogenen Volksinitiative «für ein Klage- und Kontrollrecht im Tierschutz».

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