Ständeratskommission empfiehlt Ablehnung der Pflegeinitiative

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Bern,

Die Gesundheitskommission des Ständerats empfiehlt, die Pflegeinitiative abzulehnen.

Noch immer sind im pflegenden Berufsbereich vor allem Frauen zu finden.
Noch immer sind im pflegenden Berufsbereich vor allem Frauen zu finden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission empfiehlt, die Pflegeinitiative abzulehnen.
  • Der Gegenvorschlag des Parlaments sei «zielgerechter».

Die Gesundheitskommission des Ständerats empfiehlt, die Pflegeinitiative abzulehnen. Der Gegenvorschlag des Parlaments gebe «zielgerichtete Antworten» auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege.

Wie bereits der Bundesrat und der Nationalrat stimmte eine Kommissionsmehrheit mit 8 zu 4 Stimmen gegen die Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Eine Minderheit empfehle die Initiative zur Annahme, weil mit dem Gegenvorschlag nicht alle Forderungen erfüllt würden.

Mit der Initiative will der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) einen Personalmangel verhindern. So soll in der Verfassung verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern.

Zu tiefer Ausbildungslohn

Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Auch die Attraktivität der Pflegeberufe soll gesteigert werden. Dazu gehört, dass die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments sieht vor, dass die Kantone verpflichtet werden, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Der tiefe Ausbildungslohn gilt als eine der Ursachen für die zu geringe Zahl von Abschlüssen.

Zudem gibt es für Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen neu eine Ausbildungsverpflichtung, für welche die Kantone verbindliche Vorgaben machen zur Anzahl der Ausbildungsplätze.

Die Kantone wiederum sind verpflichtet, den Leistungserbringern die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildungsleistungen mindestens teilweise zu finanzieren. Dabei werden sie vom Bund während acht Jahren unterstützt.

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