Ständeratskommission nur noch knapp für mehr Abstimmungstransparenz
Bei den Abstimmungen sollen jeweils Namenslisten veröffentlicht werden. Sowohl National- als auch Ständerat sind dafür. Jedoch nur noch knapp.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Abstimmungen sollen künftig Namenslisten veröffentlicht werden.
- Dafür sind sowohl der National-, wie auch der Ständerat.
- Entschieden wird im Ständerat allerdings erst in der Wintersession.
Analog des Abstimmungsprozederes im Nationalrat sollen auch in der kleinen Kammer zu allen Abstimmungen Namenslisten veröffentlicht werden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hält daran fest – jedoch nur knapp. Entscheiden wird der Ständerat in der Wintersession.
Stimmverhältnis weniger deutlich
Die SPK-S hat mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die parlamentarische Initiative für «öffentliche und transparente Abstimmungen» umzusetzen. Sie wird ihrem Rat eine entsprechende Änderung des Ratsreglements unterbreiten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Im Februar – vor Ausarbeitung des Entwurfs – war das Stimmenverhältnis mit 9 zu 3 Stimmen noch deutlicher.
2017 war ein erster Versuch, das Geschäftsreglement des Ständerats im Sinne von mehr Abstimmungstransparenz zu ändern, gescheitert. Nun ist in den Augen einer knappen Kommissionsmehrheit «der Moment gekommen, mit der grossen Kammer gleichzuziehen». Wie die Erfahrungen gezeigt hätten, stelle das 2014 eingeführte elektronische Abstimmungssystem keine Gefahr für die Diskussions- und Entscheidkultur dar.
Nutzen für die Bürger
Heute publiziert die kleine Kammer im Normalbetrieb im Bundeshaus nur wenige Namenslisten. Publiziert werden vor allem die Gesamt- und Schlussabstimmungen. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Ständeratsmitglieder kann aber durch die Liveübertragung der Ratsdebatten im Internet so oder so nachvollzogen werden.
Die Kommissionsminderheit ist trotzdem der Auffassung, dass die Veröffentlichung der Namenslisten weder der Bevölkerung noch der Demokratie einen Nutzen bringe. Sie warnt vor einem «Transparenzexzess» – und beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.