Stimmrechtsalter 16 spaltet Bürgerliche
Die Ständeratskommission hat sich überraschend für das Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen. Das rechtskonservative Lager scheint in dieser Frage uneinig zu sein.
Das Wichtigste in Kürze
- 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer könnten das aktive Stimm- und Wahlrecht erhalten.
- Bei bürgerlichen Parlamentsmitgliedern gehen die Meinungen auseinander.
- Der Ja-Entscheid fiel sehr knapp aus.
Der Ständerat hat diese Woche ein historisches Votum hinter sich. Eine knappe Mehrheit der staatspolitischen Kommission hat sich für das aktive Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen. Das würde bedeuten, dass Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen und wählen dürften. Selber sich zur Wahl stellen, Initiativen starten oder unterschreiben, jedoch nicht.
Dies ist insofern überraschend, als die nationalrätliche staatspolitische Kommission gegen den Vorschlag gestimmt hatte. Zudem politisiert in der kleinen Kammer eine konservative Mehrheit: In der Kommission ist ein SP-Ständerat, Daniel Jositsch, und eine Grünen-Ständerätin, Lisa Mazzone.
Bürgerliche Dissens im Parlament
Es ist also sehr wahrscheinlich, dass entweder Vertreter der Mitte oder des Freisinns für das Ergebnis sorgten. Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) hatte sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. Die SVP ist auch Gegnerin der Verfassungsänderung.
In der staatspolitischen Kommission des Nationalrats nimmt man das Ergebnis zur Kenntnis. Ablehnende Mitglieder bleiben jedoch bei ihrer Meinung: So zum Beispiel SVP-Nationalrätin Martina Bircher (AG). «Ein Stimmrechtsalter 18 wie bisher ist absolut sinnvoll», sagt sie auf Anfrage. «Denn mit der Volljährigkeit erhält man Rechte und Pflichten.»
Sie rechnet der Vorlage, welche schliesslich vor das Volk kommen würde, keine grossen Chancen zu. «Mitte»-Vertreterin Marianne Binder sieht es ähnlich. «Grundsätzlich sind die Kantone und Gemeinden frei, dies auf ihren Ebenen anders zu handhaben», so die Aargauerin. Das sei auch gut so.
Für Binder gehöre das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht zusammen. Da aber der Vorschlag lediglich ein aktives Recht vorsehe, schaffe er Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Rechten. Grundsätzlich habe die Ausweitung jedoch schon einen «bedenkenswerten» Aspekt, so Binder.