Täter sollen keine Vorsorgegelder vom Opfer kassieren
Der Bundesrat will ein Gesetz ändern: Mörder sollen nicht mehr von den Vorsorgegeldern ihrer Opfer profitieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorsorgegelder von Mordopfern sollen nicht an die Täter gehen.
- Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei Freizügigkeitseinrichtungen und in der Säule 3a.
Handlungsbedarf sieht er bei Freizügigkeitseinrichtungen und in der Säule 3a. Nach Angeben des Bundesrats ist es möglich, dass ein Täter nach einer vorsätzlichen Tötung die Auszahlung der Vorsorgegelder seines Opfers erwirken kann. Es handelt sich zwar um Einzelfälle, in Zukunft sollen sie aber nicht mehr vorkommen.
Das schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von FDP-Ständerat Josef Dittli (UR). Er verweist auf zwei Fälle, in welchen die Täter Kapitalleistungen von der getöteten Ehefrau kassierten. Dittli kritisiert, dass ein Ausschluss nur möglich ist, wenn dies im Reglement vorgesehen ist. Nach seinen Angaben kommt das aber selten vor.
In anderen Konstellationen stellt sich die Frage nicht. Wenn jemand vorsätzlich den Tod einer Person herbeigeführt hat, kann er von dessen Erbe ausgeschlossen werden. Auch die AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge können die Leistungen verweigern.