Überwachte Versicherte sollen Detektive zahlen

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Bern,

Strengere Regeln gegen Sozialversicherungsmissbrauch: Personen, die sich Leistungen erschleichen, sollen künftig die Mehrkosten der Observationen tragen.

Beschattung
Bei einer Beschattung gilt: So vorsichtig wie möglich agieren. - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regeln gegen Sozialversicherungsmissbrauch sollen verschärft werden.
  • Personen, die sich Leistungen erschleichen sollen die Observationskosten selber zahlen.

Die Regeln gegen Sozialversicherungsmissbrauch sollen verschärft werden. Der Ständerat stimmte zu, dass Personen, die sich mit unwahren Angaben Versicherungsleistungen erschleichen, die Mehrkosten von Observationen tragen müssen. Nun hat auch der Nationalrat zugestummen.

Das Gesetz wird seit seiner Einführung zum ersten Mal revidiert

Das Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wird seit der Einführung 2003 zum ersten Mal revidiert.

Ziel der Revision sind verschiedene Anliegen aus dem Parlament, der Rechtsprechung und der Lehre aus den vergangenen 15 Jahren. Zudem geht es um Konkretisierungen bei der Missbrauchsbekämpfung.

Detektivin
Betrüger sollen künftig die Detektivkosten selber zahlen. (Symbolbild) - keytsone

Grosse Kammer strenger als Bundesrat und Ständerat

So beschloss der Nationalrat weiter, dass die Versicherungsleistungen sistiert werden, wenn sich jemand dem Strafvollzug entzieht. Damit ist die grosse Kammer leicht strenger als Bundesrat und Ständerat. Diese sahen im Gesetzestext mit einer Kann-Formulierung vor, dass lediglich die Möglichkeit für dieses Aussetzen bestehen soll.

Die Leistung müsse jedoch während der Zeit des Straf- oder Massnahmenvollzugs zwingend verhindert werden, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Es mache keinen Sinn, wenn jemand im Strafvollzug Steuerleistungen erhalte. Der Nationalrat folgte ihm mit 92 zu 83 Stimmen.

Leistungen sollen während dreier Jahre zurückgefordert werden können

Einig sind sich die parlamentarischen Räte darin, dass unrechtmässig bezogene Leistungen während dreier Jahre zurückgefordert werden können sollen. Heute läuft die Frist nach einem Jahr ab.

Für solche Einstellungen sollen zudem einheitliche Regeln gelten. Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht, dass Leistungen unrechtmässig bezogen oder dass Melde- oder Kontrollpflichten verletzt wurden.

Nationalrat will Änderung im Gesetz

Der Nationalrat will zudem mit einer Änderung im Gesetz die kantonalen Gerichte entlasten, indem eine differenzierte Kostenpflicht eingeführt wird. Dadurch erhofft sich das Parlament eine Abnahme der Zahl der Beschwerden an den kantonalen Versicherungsgerichten.

Wie der Ständerat lehnt es auch die grosse Kammer ab, das Sozialversicherungsabkommen vom fakultativen Referendum auszunehmen.

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