Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben

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Bern,

Vorsorgeguthaben sollen weiterhin mit mindestens 1,25 Prozent verzinst werden.

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Die Guthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Die Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge sollen weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) dem Bundesrat. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.

Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent erhöht. Dabei soll es nun vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission vom Montag hiess.

Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

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Kommentare

User #4311 (nicht angemeldet)

Vorsorge-Mindestzinssatz soll 2025 bei 1,25 Prozent bleiben. Wieder so eine ganz fiese Nummer. 1,25% heisst ganz billiges Kapital mit dem Financiers, durch Investitionen, Riesengewinne machen - in ihre Taschen!

User #1326 (nicht angemeldet)

Ich weiss nicht was die Finanzverwalter der Pensionkassen machen. Ein SPI Index Fonds ist in 10 Jahren über 80% gestiegen. Das heisst pro Jahr über 8%. Und auf die Vorsorgegelder wird im Durchschnitt ein knappes Prozent bezahlt. So wird den Pensionskassenmitglieder das Geld gestohlen, und die Banken machen riesen Gewinne. Einfach unfähr!

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