Wendung in der Rentenpolitik: Witwenrente auf dem Prüfstand!

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Bern,

Der Bundesrat plant eine radikale Änderung bei den Hinterlassenenrenten.

Lebenslange Renten für Verwitwete soll es nach dem Willen des Bundesrates nicht mehr geben. (Themenbild)
Lebenslange Renten für Verwitwete soll es nach dem Willen des Bundesrates nicht mehr geben. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/HENDRIK SCHMIDT

Lebenslange Witwen- und Witwerrenten soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat hat am Freitag Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben, mit denen alle Verwitweten gleich behandelt werden und Renten erhalten, wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 29. März 2024.

Leistungen für Hinterlassene sollen sich neu an der Betreuungs- und Erziehungszeit ausrichten. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder auch länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird.

Erhalten sollen diese Leistungen alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand.

Ausnahmen für ältere Betroffene

Laufende Renten von bei Inkrafttreten der Neuerungen über 55-jährigen Verwitweten ohne unterhaltsberechtigte Kinder sollen weiter ausgerichtet werden. Für Jüngere dagegen werden laufende Renten innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten aufgehoben.

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Kommentare

Contamination

Nur gut, dass für die ganz speziellen Fachkräfte genug Geld da ist. "Er kassierte fast 600'000 Franken Bieler Hass-Imam bezog jahrelang Sozialhilfe"

User #5969 (nicht angemeldet)

Hmm, interessant! Die Verwitweten, die über 60 sind und immer der Familie schauten, sollen sich dann eine Arbeit suchen?? Du meine Güte, was denkt sich der BR dabei? Die Leben im Saus und Braus und strafen die Bürger, die mitauch deren Gehalt zahlen! Krass! Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen. Sollte das durchgehen, wer übernimmt dann die Verarmten?

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