Whistleblower Rudolf Elmer warnt vor SVP-Initiative
Der bekannteste Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer stellt sich gegen die Selbstbestimmungsinitiative. Er kritisiert den Umgang der Schweiz mit Whistleblower.
Das Wichtigste in Kürze
- Rudolf Elmer fürchtet, dass die SBI den Schutz für Whistleblower verschlechtert.
- Elmer gelang bereits vier Mal an den EGMR – jedoch erfolglos.
Mehr als ein Jahrzehnt kämpft Rudolf Elmer gegen die Schweizer Justiz: Der weltbekannte Whistleblower veröffentlichte belastende Bankdaten der Privatbank Julius Bär. Er wurde unter anderem wegen Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses angeklagt.
Jetzt kämpft der angeschlagene Ex-Banker gegen die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Gerade für Whistleblower wie ihn sei der zusätzliche Schutz des internationalen Rechts entscheidend. Er sei durch den sozialen, finanziellen und professionellen Tod gegangen. «Juristisch gesehen, wurde ich am Paradeplatz gekreuzigt!»
Das Bundesgericht sprach ihn diesen Oktober zwar von der Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses frei, er will jedoch unter anderem die hohen Kosten vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR weiterziehen. Würde die Selbstbestimmungsinitaitive angenommen, wäre das nicht mehr möglich, nach dem Bundesgericht wäre Schluss, erklärt Elmer.
«Meine Menschenrechte wurden massiv verletzt»
Auf das häufige Argument der SVP, die Menschenrechte seien auch in der Verfassung verankert, kontert Elmer: «In meinem Fall wurden die Menschenrechte nicht gelebt!» Seine Tochter sei in einen Selbstmordversuch getrieben worden, er habe ein Berufsverbot bekommen. «Meine Menschenrechte wurden massiv verletzt, obwohl sie in der Verfassung stehen», so der Ex-Banker.
Sein Fall sei ein klares Zeichen, dass Whistleblower in der Schweiz nicht genügend geschützt werden. «Eine Annahme der Selbstbestimmungsinitiative wäre eine Schwächung des Whistleblower-Schutzes», sagt Rudolf Elmer.
Strassburg schützt Whistleblower stärker
Tatsächlich: Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR schützt Whistleblower eher, wie ein Fall aus Deutschland zeigt. Erst vor dem Gericht in Stassburg bekam eine Whistleblowerin recht. Das Gericht entschied anders als Deutschland und sprach die Whistleblowerin Heinisch frei. Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK garantiert im Art. 10 die «Freiheit der Meinungsäusserung».
Elmer gelangte bereits vier Mal mit einer Beschwerde an den EGMR in Strassburg. Er wurde jedoch jedes Mal abgewiesen. Trotzdem: Auch mit dem aktuellen Entscheid vom Bundesgericht überlegt sich Elmer an das EGMR zu gelangen. «Wir brauchen eine Instanz, die unsere Richter kontrolliert», sagt Elmer.
«Whistleblower werden in der Schweiz systematisch niedergemacht!», klagt Elmer an. Die Selbstbestimmungsinitiative sei also für Whistleblower besonders schlimm, da diese sich nicht mehr an ein Gericht wenden können, welches nicht von «nationalen Interessen geprägt ist», sagt Rudolf Elmer.