Anklage fordert Bestätigung des Völkermord-Urteils gegen Mladic

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Niederlande,

Im Berufungsverfahren gegen den wegen Völkermordes verurteilten ehemaligen bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladic hat die Anklage eine Bestätigung des Urteils gefordert.

Mladic am Dienstag bei der Berufungsverhandlung
Mladic am Dienstag bei der Berufungsverhandlung - UN-IRMCT/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • «Schlächter von Bosnien» will in Berufungsverfahren Freispruch erreichen.

Mladic habe das Massaker von Srebrenica im Jahr 1995 mit mehr als 8000 Toten «persönlich beaufsichtigt» und «Völkermord, Vernichtung und Mord» begangen, um Muslime und bosnische Kroaten aus dem Gebiet zu vertreiben, sagte die Anklägerin Laurel Baig am Mittwoch vor dem UN-Gericht in Den Haag.

Mladic war 2017 insbesondere wegen seiner Verantwortung für das Massaker von Srebrenica in Den Haag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In der bosnischen Stadt hatten bosnisch-serbische Soldaten 1995 mehr als 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet. Der 78-Jährige weist bis heute jede Verantwortung zurück und hat Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.

Am Dienstag hatten Mladics Anwälte das Gericht aufgefordert, das erstinstanzliche Urteil aufzuheben, weil der Völkermord-Vorwurf «aus der Luft gegriffen» sei.

«Mladic war für den Einsatz in Srebrenica verantwortlich, Srebrenica war Mladics Einsatz», bekräftigte Anklägerin Baig dagegen vor der Berufungskammer. «Und die Kammer ist zu dem richtigen Schluss gekommen, dass er für diese Verbrechen verantwortlich war.»

Die Berufung wird seit Dienstag vor dem Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichte (IRMCT) verhandelt, einem Nachfolge-Gericht des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien.

Der als «Schlächter von Bosnien» bekannt gewordene Mladic gilt als einer der Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen und Völkermord während des Bosnienkrieges (1992-1995), in dessen Verlauf etwa 100.000 Menschen getötet und 2,2 Millionen Menschen in die Flucht getrieben wurden.

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