Bericht: Für 2021 geplante Volkszählung kostet eine Milliarde Euro
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten damit um ein Drittel höher als 2011.
Für die Verwaltung entstehen insgesamt Kosten in Höhe von 994 Millionen Euro, wie die «Wirtschaftswoche» am Donnerstag unter Berufung auf einen vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf berichtete. 272 Millionen entfallen demnach auf den Bund und 722 Millionen auf die Länder.
Den Aufwand für die Wirtschaft beziffert das Bundesinnenministerium dem Bericht zufolge auf zehn Millionen Euro. Für die Bürger entsteht durch die Teilnahme an der Erhebung «ein einmaliger Zeitaufwand von rund 8,2 Millionen Stunden sowie rund 3,1 Millionen Euro einmaliger Sachaufwand», zitierte die Zeitung aus dem Gesetzentwurf.
Der vorherige Zensus von 2011 hatte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 667 Millionen Euro für Vorbereitung, Erhebung, Aufbereitung und Evaluierung und damit ein Drittel weniger gekostet.
Der nächste Zensus soll laut Bundesinnenministerium im Mai 2021 starten - und ähnlich ablaufen wie die vorangegangene Volkszählung von 2011. Erfasst werden neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.
Dafür werden im Wesentlichen die Daten aus den Melderegistern erfasst. Zusätzlich finden Haushaltsbefragungen statt. Das betraf 2011 knapp acht Millionen Menschen, also etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Zudem mussten Millionen von Haus- oder Wohnungseigentümern einen Fragebogen ausfüllen.
Der neue Gesetzentwurf knüpft an das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 an. Die beim Zensus 2021 zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands ist von grosser Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Aber auch für Wissenschaft, Markt- und Meinungsforschung und für die amtliche Statistik selbst liefert der Zensus wichtige Basisdaten.
Die amtliche Zahl der Einwohner ist darüber hinaus massgeblich für eine Reihe von Verwaltungsverfahren, unter anderem Länderfinanzausgleich, Wahlkreiseinteilung, sowie die Besoldung von Bürgermeistern und Landräten. Vorgenommen wird der Zensus von den Statistikämtern des Bundes und der Länder.