Bericht: Lieferkettengesetz könnte Unternehmen zu Abzug aus Xinjiang zwingen
Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der chinesischen Provinz Xinjiang könnten deutsche Unternehmen einem Zeitungsbericht zufolge bald gezwungen sein, ihre dortigen Aktivitäten einzuschränken oder ganz einzustellen.
Das Wichtigste in Kürze
- In chinesischer Provinz werden Menschenrechte von Uiguren verletzt.
Dies gehe aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» (Montagsausgabe). In der Provinz im Nordwesten Chinas wird die muslimische Minderheit der Uiguren unterdrückt.
Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheine «eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich», wenn diese Zwangsarbeiter einsetzten, zitiert die «SZ» aus der von den Grünen in Auftrag gegebenen Ausarbeitung. Andernfalls drohten den deutschen Unternehmen Bussgelder. In Einzelfällen könne sich auch eine «individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern» ergeben.
Die Grünen forderten die deutschen Unternehmen auf, Konsequenzen zu ziehen. Die Verantwortung der in Xinjiang tätigen Firmen werde mit diesem Gutachten «klarer denn je», sagte die menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Margarete Bause. «Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will», sagte sie.
In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass durch das vom Kabinett im März auf den Weg gebrachte Lieferkettengesetz eine neue Rechtslage entstehe. Zwar seien durch die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte zu achten, wo immer sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Umsetzung sei jedoch rechtlich nicht einklagbar. Das ändere sich in Deutschland, sobald das Lieferkettengesetz in Kraft trete.
Der Gesetzentwurf sieht für grosse Unternehmen Bussgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes vor, wenn sie nicht gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstösse bei ihren weltweiten Zulieferern vorgehen. Betroffen wären ab 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten und ab 2024 auch Firmen ab 1000 Beschäftigten.
Menschenrechtsorganisationen zufolge sind in Xinjiang mindestens eine Million Angehörige der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten in Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen gegen Extremismus.