Berlin für das Einfrieren von Milliardenzahlungen an Ungarn

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Deutschland,

Die EU-Kommission empfiehlt, EU-Fördermittel für Ungarn einzufrieren – zumindest, solange bis die Regierung von Orban Massnahmen zur Rechtstaatlichkeit umsetzt.

Die Politik von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban steht in Brüssel in der Kritik.
Die Politik von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban steht in Brüssel in der Kritik. - Darko Vojinovic/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland unterstützt den Plan, die EU-Milliardenzahlungen an Ungarn einzufrieren.
  • Ungarn hat die Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit noch nicht umgesetzt.

Deutschland ist nach Angaben von Aussenministerin Annalena Baerbock für das Einfrieren von EU-Milliardenzahlungen an Ungarn. Als Bundesrepublik unterstützte man «die sehr guten Vorschläge der EU-Kommission», sagte die Grünen-Politikerin am Montag am Rande eines Treffens mit Kolleginnen und Kollegen der anderen EU-Mitgliedstaaten in Brüssel. «Hier geht es um unsere Werte, um unsere Rechtsstaatlichkeit als Europäische Union im Ganzen.»

Die EU-Kommission hatte kurz zuvor eine Empfehlung erneuert, nach der für Ungarn vorgesehene EU-Fördermittel in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro eingefroren werden sollten, bis die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit komplett umgesetzt hat. Über den Vorschlag sollen nun die anderen EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Notwendig zur Annahme wäre eine qualifizierte Mehrheit – das heisst, mindestens 15 der 27 EU-Staaten müssten zustimmen und zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.

Man finde die Vorschläge vor allen Dingen auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen sehr durchdacht, sagte Baerbock am Montag in Brüssel. Dies sei «das A und O». Mit Spannung werden die weiteren Entwicklungen vor allem deswegen erwartet, weil Ungarn erhebliche Mittel in der Hand hält, um Druck auf die EU auszuüben. So könnte die Regierung in Budapest beispielsweise alle Entscheidungen blockieren, für die in der EU Einstimmigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für Sanktionen gegen Russland oder Beschlüsse zur internationale Mindeststeuer.

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