Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) über die Höhe der Bafög-Leistungen.
Justitia Statue
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Entscheid gefällt. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In den Vorinstanzen hatte ihre Klage allerdings keinen Erfolg..
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Eine Studentin aus Osnabrück meint, diese seien in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Das ergebe sich durch einen Vergleich mit den Hartz-IV-Leistungen für Arbeitslose.

In den Vorinstanzen hatte ihre Klage allerdings keinen Erfolg. In oberster Instanz will sie nun erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht den Streit dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Ob die Leipziger Richter ihre Entscheidung noch am Donnerstag verkünden werden, ist offen. (Az: 5 C 11.18)

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