EU will gegen Steuerbetrug in der Schweiz vorgehen
Die EU-Kommission will das Steuerabkommen mit der Schweiz zur Betrugsbekämpfung neu verhandeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU will das Steuerabkommen mit der Schweiz neu verhandeln.
- Brüssel fordert verstärkte Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug.
- Die Ständeratskommission ist skeptisch bei AIA-Verhandlungen.
Die Europäische Kommission will allfälligen Steuerbetrug von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz mit neuen Instrumenten bekämpfen.
Dafür will die Brüsseler Behörde mit Bern das bestehende Abkommen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen neu verhandeln. Die zuständige Schweizer Ständeratskommission äusserte Vorbehalte.
Die EU-Mitgliedstaaten verlangten einstimmig, dass die Kommission mit der Schweiz über die Unterstützung bei der Eintreibung von Steuerforderungen Gespräche führt. Dies sagte eine Sprecherin der Kommission auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch. Sie bestätigte somit eine Information der «NZZ am Sonntag».
EU fordert stärkere Zusammenarbeit
Laut der Kommission ist diese Unterstützung wichtig, um gegen Steuerbetrug, -umgehung und -hinterziehung vorzugehen. Eine grosse Mehrheit von Staaten auf der ganzen Welt sehe irgendeine Form der Unterstützung bei der Eintreibung von Steuerforderungen vor.
Im Mai beauftragten die EU-Mitgliedstaaten die Kommission, das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) mit der Schweiz zu revidieren. Wie Unterlagen des Rats der EU zu entnehmen war. Das Ziel der Neuverhandlungen sei es, Änderungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen.
Ständeratskommission skeptisch
Vergangene Woche liess sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) über laufende Verhandlungen über das AIA informieren. Dies teilte die Parlamentskommission mit. Gemäss Communiqué äusserte die WAK-S wesentliche Vorbehalte angesichts einer möglichen Ausweitung des Verhandlungsmandats.
Sie sah keinen Grund, für die Aktualisierung vom bereits definierten Mandat abzuweichen. Das Abkommen ist seit 2017 in Kraft und trägt der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bei. Dies schrieb der Bund auf seiner Webseite.
Konkret erheben die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten Kontodaten und tauschen diese aus.