EuGH entscheidet über Aberkennung des Flüchtlingsstatus nach schwerer Straftat
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde..
Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an. (Az. C-391/16 M u.a.)
In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde. Zur Begründung hiess es, dass sie in den Staaten wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die EU-Anerkennungsrichtlinie sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Flüchtlingsstatus zu verweigern oder abzuerkennen.