Hafturteil gegen Syrer wegen Kriegsverbrechen und IS-Mitgliedschaft rechtskräftig
Das Wichtigste in Kürze
- Schüsse auf knienden und gefesselten Gegner abgegeben.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom November 2020 sei rechtskräftig, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der Syrer ist damit zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. (Az. 3 StR 212/21)
Das Stuttgarter Gericht stellte im November fest, dass der Mann unter anderem in Hinrichtungsabsicht auf einen gefangenen Gegner geschossen und sich später an der Folterung zweier Brüder in einem Gefängnis der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beteiligt hatte. Demnach hatte er sich in seinem Heimatland zunächst einer bewaffneten Gruppe angeschlossen, die gegen die Staatsführung kämpfte. 2012 schoss er auf einen gefesselt vor ihm knienden gefangenen Regierungssoldaten. Dieser starb möglicherweise nicht an den vom Angeklagten, sondern «gegebenenfalls an den von weiteren Personen abgegebenen Schüssen», wie der BGH mitteilte.
2014 habe der Mann sich ausserdem dem IS angeschlossen. Einmal schlug er demnach «über 30 Minuten lang wuchtig auf zwei gefangen genommenen Jugendliche ein, um sie zu bestrafen und zu erniedrigen». Auch habe er einen Menschen zum Gefängnis gefahren, damit er wegen eines Verstosses gegen IS-Verhaltensregeln inhaftiert werden konnte. Die Überprüfung des Urteils durch den BGH ergab keine Rechtsfehler, weswegen die Revision verworfen wurde.