In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch nochmals strengere Coronaregeln.
Winfried Kretschmann
Winfried Kretschmann - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ministerpräsident Kretschmann stellt verschärfte Corona-Verordnung vor.
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In der sogenannten zweiten Alarmstufe, die ab einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs herrscht, müssen auch Geimpfte und Genesene bei Konzerten, Festen und Tanzveranstaltungen zusätzlich einen Coronatest vorweisen, wie Ministerpräsident c Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart vor Journalisten sagte. Die Regelung gilt auch für Stadionbesuche.

Kretschmann rechtfertigte die strengeren Massnahmen damit, dass nur Kontaktreduktionen die Pandemie einschränken und auch Geimpfte das Virus übertragen könnten. «Wir laufen auf eine Situation zu, die wir bisher noch nicht hatten - das Gesundheitssystem insgesamt könnte überlastet werden», sagte er und verwies auf Meldungen von Intensivstationen aber auch von niedergelassenen Ärzten.

In Baden-Württemberg lag die Hospitalisierungsinzidenz zuletzt bei 5,8. Der Wert gibt die Zahl jener Menschen an, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen. Zudem waren im Südwesten zuletzt 485 Intensivbetten belegt. Nach der neuen Corona-Verordnung muss bei einer Belegung von 450 Intensivbetten die Alarmstufe zwei ausgelöst werden.

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