Kantonsregierungen warnen vor Status quo
Die Kantone sehen im Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) ein faires Steuersystem für Unternehmen und eine Stärkung der AHV. Die Reform werde den Steuerdumping-Wettbewerb nicht verschärfen und sei für die Rettung der AHV unerlässlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Nichts tun bedeute nicht Status quo, sondern führe zu einer empfindlichen Schwächung des Wirtschaftsstandorts sowie zu einer Beeinträchtigung der internationalen Reputation der Schweiz, sagte der St.
Galler Finanzdirektor und KdK-Präsident Benedikt Würth am Freitag an einer Medienkonferenz der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in Bern. Dies käme Bund und Kantone teuer zu stehen.
Die Staf-Vorlage werde die Grundlage dafür bieten, dass die Unternehmen in der Schweiz über berechenbare und gute Rahmenbedingungen verfügten. Dies wiederum sichere Arbeitsplätze und Steuersubstrat, was auch durch Analysen der Eidgenössischen Steuerverwaltung untermauert werde.
Die baselstädtische Finanzdirektorin Eva Herzog bezeichnete die Vorlage als eine ausgewogene Lösung. Alle würden etwas bekommen: Sicherheit für internationale Firmen, weniger Steuern für KMU, gute Rahmenbedingungen für den Standort und einen sozialen Ausgleich. Die über zwei Milliarden Franken, die pro Jahr zusätzlich in die AHV flössen, stellten einen echten sozialen Ausgleich dar. Über 90 Prozent der Bevölkerung erhalte mehr aus der AHV ausbezahlt, als sie einbezahlt habe.
Der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker wies auf die Bedeutung der Steuerreform für den Kanton als grossen Wirtschaftsstandort hin. Ein wirtschaftlich starker Kanton Zürich sei auch für das ganze Land von grosser Bedeutung. Neben dem Bund leiste der Kanton Zürich den grössten Beitrag an den nationalen Finanzausgleich. Diese Solidaritätsleistung sei langfristig nur möglich, wenn der Kanton dank der Staf-Vorlage wettbewerbsfähig sei und Arbeitsplätze erhalten könne.
Für die KdK entspricht die am 19. Mai zur Abstimmung gelangende Vorlage auch den Erwartungen der Bevölkerung, welche eine ausgewogene Reform wünsche, die Lösungen für zwei wichtige Probleme bringe: die AHV-Finanzierung und die Sicherung der Arbeitsplätze. Auch seien die Auswüchse der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III korrigiert worden.
Gemäss einer Umfrage der KdK haben bereits 19 Kantonsregierungen eine Gesetzesbotschaft für die Umsetzung der Staf an ihr Kantonsparlament verabschiedet. Weitere fünf Kantone rechneten mit einer Verabschiedung noch im ersten Semester 2019. Zwei Kantone planten eine spätere Verabschiedung der Botschaft.
In den acht Kantonen ZH, GL, FR, SO, BS, SG, NE und GE ist die parlamentarische Beratung der Umsetzungsvorlage gemäss der Umfrage bereits durch. Definitiv abgeschlossen sind die Umsetzungsvorlagen in den vier Kantonen BS, GL, SG und NE. Die drei Kantone FR, SO und GE planen noch im ersten Halbjahr 2019 die Volksabstimmung, wobei Solothurn und Genf zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung am 19. Mai über die kantonale Umsetzungsvorlage abstimmen.
Die Kantone schnüren laut Würth ausgewogene und tragfähige Umsetzungspakete, welche auch finanzpolitisch verkraftbar sind. In keinem Kanton ergebe sich daraus ein Abbau des Service Public, im Gegenteil: Die Bevölkerung habe einen eindeutigen Mehrwert.
Ein Blick in die Umsetzungspläne der Kantone zeigt, dass viele von ihnen soziale Ausgleichsmassnahmen zugunsten natürlicher Personen eingeplant haben. Oft geht es um die Erhöhung der Familienzulagen, Verbesserungen bei der individuellen Prämienverbilligung oder bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
Allein im Kanton Basel-Stadt, wo am vergangenen 10. Februar über 78 Prozent Ja zum Basler Steuerkompromiss sagten, fliessen 150 Millionen Franken pro Jahr in den sozialen Ausgleich, unter anderem durch tiefere Einkommenssteuern, mehr Prämienverbilligung und höhere Familienzulagen.