Im Prozess gegen einen KSK-Soldaten hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Philipp S. zum Prozessauftakt im Januar
Philipp S. zum Prozessauftakt im Januar - AFP/Archiv

Das Gericht sprach den suspendierten Soldaten am Freitag wegen Verstössen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz schuldig. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte zuvor zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf höchstens zehn Monate Haft.

Bei der Durchsuchung auf dem Grundstück des Angeklagten im vergangenen Mai im nordsächsischen Collm waren unter anderem ein Sturmgewehr AK-47, zwei Kilogramm Sprengstoff, mehrere tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, Messer, eine Schreck- und Luftdruckwaffe, ein Schalldämpfer sowie weitere Waffenteile gefunden worden. Auch diverse NS-Devotionalien wurden entdeckt. Zuvor hatte es einen entsprechenden Hinweis des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) gegeben.

Der Soldat der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) räumte zum Prozessauftakt im Januar ein, ein Waffenlager angelegt zu haben. Der 46-jährige Philipp S. begründete dies unter anderem damit, dass er die Waffen und die Munition zur Ausbildung der Soldaten benötigt habe, weil es bei der Bundeswehr oft Engpässe bei der Ausrüstung gegeben habe. Das Sturmgewehr wollte er nach eigenen Angaben zur Dekoration verwenden.

Der Angeklagte war nach der Razzia im Mai in Untersuchungshaft genommen genommen worden. Ende November kam er zunächst wieder auf freien Fuss.

Die Elitetruppe KSK war im vergangenen Jahr durch mehrere Enthüllungen über rechtsextreme Vorfälle erschüttert worden. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ordnete daraufhin eine grundlegende Reform der Einheit an. Zuletzt sorgte die Affäre um den KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr und die von ihm angeordnete Munitionsamnestie für Schlagzeilen.

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