«Partygate»-Misstrauensvotum gegen Johnson in Reichweite?
Die Hälfte der nötigen Briefe aus den Reihen seiner eigenen Partei ist bereits eingetroffen. Kommt es nun zu einem Misstrauensvotum gegen Premier Boris Johnson nach den ganzen «Partygate»-Skandalen?
Das Wichtigste in Kürze
- London zählt Briefe: Nach dem rufschädigenden «Partygate»-Bericht über Lockdown-Partys in der Downing Street rückt ein Misstrauensvotum gegen Premier Boris Johnson wohl in Reichweite.
Sky News zufolge haben mittlerweile 27 Abgeordnete aus Johnsons Tory-Partei öffentlich dessen Rücktritt gefordert, wie der Sender berichtete. Schicken mindestens 54 Abgeordnete seiner Partei einen Brief an das entsprechende Komitee und entziehen Johnson damit ihr Vertrauen, kommt es zum Misstrauensvotum.
Im Laufe des Montags waren drei Kritiker neu hinzugekommen, unter anderem der prominente Brexit-Befürworter Andrew Bridgen. «Ich und andere Kollegen haben in den vergangenen Tagen Briefe eingereicht und es kann gut sein, dass es bald genug sind, um ein Misstrauensvotum auszulösen», sagte er. Zwölf weitere Parteikollegen sollen Johnsons Position Sky News zufolge zumindest infrage stellen.
Schwelle schon fast erreicht?
Da nicht alle Abgeordneten ihre Kritik öffentlich kundtun, rechnen mehrere Beobachter damit, dass die Schwelle fast erreicht sein und bereits in der kommenden Woche ein Misstrauensvotum ausgerufen werden könnte. Allerdings gab es vor einigen Monaten - nach der ersten Empörung über die «Partygate»-Affäre - ebenfalls bereits diese Erwartung, die sich letztlich nicht erfüllte.
Graham Brady, der Vorsitzende des zuständigen Komitees, würde das Misstrauensvotum ausrufen, wenn ausreichend Briefe bei ihm eingegangen sind. Es wird erwartet, dass er dies frühestens Anfang der kommenden Woche tun würde, wenn das Parlament wieder zusammen kommen wird, um die anstehenden Feiern zum Thronjubiläum der von Queen Elizabeth II. nicht zu überschatten. Bei einem Misstrauensvotum müsste mindestens die Hälfte seiner Fraktion gegen Johnson stimmen, um ihn aus seinem Amt zu entheben.