Veranstaltung «Kampf der Nibelungen» im sächsischen Ostritz bleibt verboten
Der als Neonazi-Kampfsportevent eingestufte «Kampf der Nibelungen» bleibt verboten.

Das Wichtigste in Kürze
- Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde des Veranstalters zurück.
Einen Tag vor der im sächsischen Ostritz geplanten Veranstaltung wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag die Beschwerde des Veranstalters gegen eine Eilentscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts zurück, wie das OVG in Bautzen mitteilte. Die Dresdner Richter hatten am Mittwoch einen Eilantrag des Veranstalters gegen das Verbot abgewiesen. (Az. 3 B 274/19)
Die Stadt Ostritz hatte ihr die Veranstaltung «Kampf der Nibelungen» am Freitag vergangener Woche verboten, weil von dem Kampfsportevent eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Veranstaltung habe keinen Sportcharakter, sondern diene der rechtsextremen Kampfertüchtigung und damit der Vorbereitung eines politischen Kampfs.
Die Veranstaltung «Kampf der Nibelungen» wurde seit 2013 jährlich ausgerichtet. Das Bundesinnenministerium hatte einem Zeitungsbericht zufolge zuletzt in seiner Antwort auf eine FDP-Anfrage die Einschätzung geäussert, das Kampfsportformat stelle Kampfsportler als Vorbilder und Gegensatz zum 'System der Heuchler, Versager und Schwächlinge' dar und trage in seinem Selbstverständnis «antidemokratische Züge».