Vermieter wegen Diskriminierung von Wohnungsinteressenten aus Afrika verurteilt
Wegen Diskriminierung eines aus Afrika stammenden Interessenten muss ein Wohnungsvermieter aus dem bayerischen Augsburg diesem 1000 Euro Entschädigung zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Augsburger Amtsgericht spricht Urteil - Mann soll 1000 Euro Schadenersatz zahlen.
Das entschied das Amtsgericht der Stadt nach eigenen Angaben am Dienstag. Der Vermieter gab demnach ein Zeitungsinserat auf, derzufolge er nur an «Deutsche» vermieten wolle. Anrufe des Bewerbers waren erfolglos, obwohl die Wohnung noch frei war. (Az. 20 C 2566/19)
Der in München lebende und aus Burkina Faso stammende Bewerber klagte deshalb in einem Zivilverfahren wegen eines Verstosses gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Das Amtsgericht gab ihm Recht. Es sei nicht zulässig, alle «Nichtdeutschen» von einem etwaigen Vertragsverhältnis auszuschliessen. Der Vermieter habe den Interessenten aufgrund von dessen Rasse oder ethnischen Herkunft benachteiligt und müsse daher Schadenersatz leisten.
Wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr verurteilte das Gericht den Vermieter ausserdem auch dazu, solche Herangehensweisen künftig zu unterlassen. Sollte dieser dagegen verstossen, drohen ihm ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft. Das Urteil in dem Fall ist jedoch noch nicht rechtskräftig, Berufungen dagegen sind möglich.