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Aargauer Regierung lehnt automatische Prämienverbilligung ab

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat spricht sich gegen eine automatische Prämienverbilligung für den unteren Mittelstand aus.

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Die Aargauer Regierung lehnt automatische Prämienverbilligung ab. (Symbolbild) - Keystone

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Einführung einer automatischen Prämienverbilligung für den unteren Mittelstand ab. Sie anerkennt zwar das Anliegen eines Vorstosses aus dem Grossen Rat, sieht aber zahlreiche rechtliche und praktische Hürden für eine Umsetzung.

Ein zentrales Problem sieht die Regierung in der Datenbasis für eine automatische Auszahlung, wie sie in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort auf ein Postulat schreibt.

Als Grundlage für die Auszahlung dienten Steuerdaten, die zwei bis drei Jahre alt seien. Diese würden die aktuelle Einkommenssituation der Versicherten nicht zuverlässig abbilden. Wer in der Zwischenzeit mehr verdiene – etwa nach einer Beförderung oder einem Berufseinstieg – könnte fälschlicherweise zu hohe Beiträge erhalten, während tatsächlich Berechtigte leer ausgingen.

Datenprobleme und rechtliche Hürden

Hinzu kommen rechtliche Hürden: Die kantonalen Bestimmungen lassen laut Regierungsrat eine automatisierte Anspruchsprüfung gar nicht zu. Verschiedene Angaben – etwa zu Lebensformen wie Konkubinat, zu jungen Erwachsenen oder zu ausserordentlichen Verhältnissen – müssten nach wie vor von den Versicherten selbst deklariert und belegt werden. Auch datenschutzrechtliche Fragen, wie der Zugriff auf Daten Dritter, stehen einer Automatisierung entgegen.

Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass eine automatische Auszahlung mit einer höheren Bezugsquote – und damit mit höheren Ausgaben – einhergehen würde.

Gleichzeitig würden die Rückforderungen zunehmen und der Kontrollaufwand steigen, hält der Regierungsrat weiter fest. Der allfällige Effizienzgewinn bei der Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA) würde dadurch weitgehend kompensiert.

Heutiger Prozess und politischer Vorstoss

Heute muss die Prämienverbilligung im Kanton Aargau aktiv beantragt werden. Wer Anspruch darauf haben könnte, erhält einen Brief von der SVA mit der Aufforderung, ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Dabei müssen persönliche Angaben ergänzt und teilweise Belege – etwa zum Zivilstand oder zur familiären Situation – eingereicht werden. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, verfällt der Anspruch, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt wären.

Die Postulantinnen und Postulanten von SP, GLP, Grünen und EVP regten mit ihrem Vorstoss an, eine automatische Ausrichtung der Prämienverbilligungen für den unteren Mittelstand zu prüfen.

Sie argumentierten, dass viele Berechtigte aus Scham« Unwissenheit oder wegen zu hoher bürokratischer Hürden auf ihren Anspruch verzichten würden. Die Prämienverbilligung sei aber keine Gnade, sondern ein Recht. Ziel müsse es sein, die Inanspruchnahme zu erhöhen und unnötige Hürden abzubauen.

Trotz grundsätzlichem Verständnis für das Anliegen beantragt der Regierungsrat die Abschreibung des Postulates.

Kommentare

User #5373 (nicht angemeldet)

Prämienverbilligung löst nichts am Problem! Das ist einfach verbrennen von Steuergeld.

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