Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot gilt auch im Kanton Aargau
Im Kanton Aargau muss der Nationalfeiertag ohne Feuerwerk und 1.-August-Feuer gefeiert werden. Die kantonalen Stellen haben angesichts der Trockenheit und der Wetterentwicklung ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

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In den letzten Tagen hat ein Grossteil der Aargauer Gemeinden von sich aus jegliches Feuern und Abbrennen von Feuerwerk verboten. Jetzt zieht auch der Kanton nach, indem er die höchste aller Gefahrenstufe hinsichtlich Waldbrandgefahr verhängt.
Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit mit weiter ansteigenden Temperaturen für die nächsten Tage verschärften die Gefahr für Wald- und Flurbrände, heisst es in einer Mitteilung des Kantonalen Führungsstabes vom Montag. Zudem sei gemäss Meteo Schweiz in den kommenden Tagen mit einer Hitzewelle zu rechnen.
Das absolute Feuerverbot gilt ab Montag, 17.00 Uhr bis auf Widerruf und betrifft auch private und öffentliche Feuerwerke. Es sei notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet seien und sich die Brandgefahr weiter erhöht habe.
Im Kanton Solothurn dagegen ist in den nächsten Tage keine Erhöhung der Gefahrenstufe geplant, wie Thomas Kölliker von der Katastrophenvorsorge des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz, am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Seit letzten Donnerstag gilt dort die Gefahrenstufe 4, welche Feuer und Feuerwerk im Wald und in einem Bereich von 200 Metern um Waldränder verbietet. Allerdings trauen nicht alle Gemeinden dieser Massnahme. Die Stadt Solothurn beispielsweise ruft die Bevölkerung auf, auf das Abbrennen von Feuerwerk anlässlich der Bundesfeier zu verzichten.
-Mitteilung der SDA (mis)