Auch Kanton Thurgau erlässt totales Feuer- und Feuerwerksverbot

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Frauenfeld,

Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Wegen der anhaltenden Trockenheit dürfen auf dem ganzen Kantonsgebiet auch keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Das hat der Thurgauer Regierungsrat auf Antrag des Fachstabes Trockenheit beschlossen.

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Auch im Kanton Thurgau herrscht eine extreme Trockenheit. Gemäss den Wetteraussichten müsse damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalten werde, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Montag. Dadurch hat sich das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht.

Das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten wird auch auf Felder, die Ufervegetation und das Siedlungsgebiet ausgedehnt. Die Einhaltung der im Normalfall üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung genügten derzeit nicht mehr.

Privates Grillieren ist ab sofort nur noch mit Gas- oder Elektrogrill gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können mit Bussen bestraft werden.

Rund 52 Kilometer abgefischt

Für spezielle Anlässe wie zum Beispiel Seenachtsfeste mit professionellen Feuerwerkveranstaltern können die Gemeindebehörden Ausnahmen bewilligen, sofern von den Veranstaltern ausreichende Sicherheitsmassnahmen vorgekehrt werden.

Weiterhin gilt das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin lediglich der Rhein, der Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser.

Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern noch immer daran, Fische aus Fliessgewässern, die zu versiegen drohen, zu retten. Bislang wurden in insgesamt 40 Fliessgewässern im Kanton Thurgau rund 52 Kilometer abgefischt.

-Mitteilung der SDA (mis)

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