Balgach: Neues Bürgerrechtsgesetz seit Januar in Kraft

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St. Margrethen,

Seit 1. Januar 2018 sind die überarbeiteten Gesetze über das Bürgerrechtswesen in Kraft. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten.

Symbolbild
Symbolbild - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

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Ab sofort gelten folgende Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung:

- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz

- Wohnsitzfrist in der Schweiz von mindestens 10 Jahren

- Beachtung der Schweizer Rechtsordnung

- Wohnsitz von mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Kanton St. Gallen und in der Gemeinde

- Keine relevanten Einträge im Schweizerischen Zentralstrafregister und keine laufenden Strafverfahren

- Niederlassungsbewilligung C

- Gute Deutschkenntnisse (mindestens Referenzniveau B1)

- Geordnete finanzielle Verhältnisse (keine Steuerschulden, keine unbezahlten Betreibungen, etc.)

- Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren

- Förderung der Integration von Ehepartner und Kindern

- Einhaltung der Werte der Bundesverfassung

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